(Stand April 2025)
Wir erhielten ein Akkreditiv aus Tunesien. Avisiert und bestätigt wurde uns das Akkreditiv, welches in englischer Sprache ausgestellt ist, durch unsere Hausbank. Nun ist bei uns die Frage aufgetaucht, in welcher Sprache die Dokumente ausgestellt wurden können (Hintergrund ist der Wunsch unseres Kunden, die Dokumente in französischer Sprache auszustellen). Nun fragen wir uns, englische oder französiche Sprache.
So antwortet unser Experte:
Wie so oft bei Fragen zum Akkreditivgeschäft hilft zunächst einmal der Blick in die Veröffentlichungen der ICC, der Internationalen Handelskammer. In diesem Fall finden wir einen Hinweis in Artikel A21 b der ISBP (International Standard Banking Practice, Publikation Nr. 745). Hier ist zu lesen:
„Wenn ein Akkreditiv keinen Hinweis auf die Sprache der vorzulegenden Dokumente enthält, können die Dokumente in jeder Sprache ausgestellt sein.“
Soweit die Theorie. In der Praxis würde es oftmals für die bestätigende oder benannte Bank schwierig, Dokumente auf ihre L/C Konformität 'in ‚jeder Sprache' zu prüfen.
Daher kann eine bestätigende (oder auch die benannte) Bank die Sprache, in der die Dokumente erstellt werden, einschränken. Oftmals findet man in den Avisierungen (oder Bestätigungen) eine Einschränkung, üblicherweise auf die englische Sprache. Dies kann lauten z.B. „Unsere Bestätigung gilt nur unter der Voraussetzung, dass uns Dokumente in englischer Sprache vorgelegt werden...)
Hierbei kann es für den Exporteur zu Problemen kommen, da manche Dokumente (insbesondere Zolldokumente), nur in deutscher Sprache erstellt werden können. Dann empfehlen wir die Kontaktaufnahme durch den Exporteur mit der jeweiligen Bank um sicherzustellen, dass diese Dokumente dann ebenfalls durch die benannte oder bestätigende Bank vorbehaltsfrei bei der Dokumentenvorlage akzeptiert werden.
Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.