luftfrachtUm den gewünschten Sicherungseffekt für die erwartete Zahlung umfänglich zu gewährleisten kommt es bei der Anwendung von Akkreditiven auf absolute Korrektheit der Erfüllung von Bedingungen und Erbringung von Dokumenten an.  Regelmäßig werden Fälle an uns heran getragen bei denen unsere Experten mit Rat und Tat zur Seite stehen.
 
 

LC verlangt Ursprungszeugnis in zwei Originalen?

Ein exportierendes Unternehmen hatte sich für seine Lieferung nach China mit einem Akkreditiv abgesichert, um damit die Zahlung für die Lieferung sicher zu stellen. Glaubte man jedenfalls.
Das unschöne Erwachen kam mit der Erstellung der Dokumente, denn da geriet das ganze Konstrukt ins Wanken.
Im Akkredtitv, welches vereinbarungsgemäß avisiert wurde und das man nach Eingang überflogen hatte, hatte sich alles ganz plausibel gelesen.
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Bestätigende Bank erklärt wegen nicht erfolgter Teillieferung die Bestätigung für ungültig

Wir erhielten die folgende Anfrage: Wir liefern eine größere Menge an Düngemitteln nach Indien im Gesamtbetrag von EUR 84.000,--. Die Lieferungen haben wir uns mit einem Akkreditiv abgesichert, welches wir zudem durch unsere deutsche Korrespondenzbank haben bestätigen lassen.
Im Akkreditiv sind Teillieferungen ausdrücklich erlaubt. Vereinbart sind insgesamt 4 Teillieferung, startend im März und dann jeweils folgend im April, Mai und Juni. Aufgrund eines Produktionsengpasses konnten wir die erste Lieferung nicht, wie geplant, zum 20. März durchführen, wollen diese Teilmenge nun aber nach Rücksprache mit unserem Kunden zusammen mit der Aprillieferung, welche wir derzeit vorbereiten, dann versenden.

Nun erfahren wir völlig überraschend von unserer Bank, das diese aufgrund der nicht erfolgten Lieferung im März das Akkreditiv, bzw. die Bestätigung, als nicht mehr gültig betrachtet. Das widerspricht unsrer Meinung nach den erlaubten Teillieferungen. Können Sie uns hierzu einen Tipp geben?
Unser Experte antwortete wie folgt:

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Teillieferung - ja oder nein?

Für die Lieferung einer Anlage nach Brasilien im Gesamtwert von EUR 645.000,-- erfolgte die Zahlungsabsicherung über ein Akkreditiv. Lieferung sollte per Luftfracht erfolgen, Teillieferungen waren nicht erlaubt.Die Lieferung erfolgte fristgerecht mit zwei unterschiedlichen Flugzeugen welche beide am gleichen Tag mit akkreditivgerechter Route flogen. .Als Dokument wurde 1 Airwaybill vorgelegt, auf dem die beiden Flugnummern vermerkt waren. Die aufnehmende Bank wies die Dokumentation als nicht akkeditivkonform wegen verbotener Teilverladung zurück.

De Exporteur berief sich auf ‚Nicht Teilversand‘, da er die Lieferung mit einem einzigen Airwaybill belegt hatte.
Welche Sichtweise ist nun die Richtige? Unser Experte antwortete wie folgt:

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27. April 2020

Neuer Leitfaden zur  Anwendung der Einheitlichen Richtlinen (ERA 600) bei Akkreditiven zu Zeiten der Corona-Pandemie veröffentlicht

die Corona-Pandemie stellt die globale Handelsfinanzierung vor neue, unbekannte Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für das Akkreditivgeschäft, das von der Präsentation von Originaldokumenten innerhalb bestimmter Fristen abhängt. So sind zurzeit u.a. Partner- bzw. Korrespondenzbanken nur schwer erreichbar oder es ist die physische Präsentation von Dokumenten gar nicht mehr erlaubt. Deshalb hat eine Expertengruppe der ICC-Bankenkommission innerhalb kurzer Zeit einen Leitfaden erstellt, wie die ICC-Bankenregeln (UCPs, eUCPs, URDGs, URCs, eURCs, URRRs, URBPOs) in Corona-Zeiten angewendet werden können.

Direkt zu dem Leitfaden gelangen Sie hier

Wie kann beim Akkreditiv die Vorlegungsfrist gewahrt werden?

Die Mitarbeiterin eines exportierenden Unternehmens ruft aufgeregt an und schildert folgendes Problem. Sie ist soeben dabei die Dokumente für ein Exportakkreditiv zusammen zu stellen und ihr ist nun die folgende Problematik aufgefallen. Für eine zweite Rate unter einem Akkreditiv ist es Ihr nicht möglich, die vorgeschriebene Vorlegungsfrist von 21 Tagen einzuhalten. Kann Ihr geholfen werden? Und was ist zu tun?

Das Akkreditiv weist die Bestimmungen wie folgt auf:

 31D: Verfall 20.12.2014
 44C: Letzter Versand 10.10.2014
 48: Vorlegungsfrist 21 days

70 % of lc amount to be paid at sight against:

 Commercial invoice in 3 fold
 Full set on board ocean bills of lading
 Insurance Policy
 Packing list in 2 fold

30 % of lc amount to be paid 60 days after shippingg date against:

 Commercial invoice in 3 fold
 Non negotiable copie of B/L
 Declaration about succesfully testrun of equipment, countersigned by SGS ….

Nun fragt Sie sich, wie für den zweite Rate eine ordnungsgemäße Dokumentation erstellt werden kann, da für diese die vorgeschriebene Vorlegungsfrist von 21 Tagen ja keinesfalls gewahrt werden kann. Unser Experte antwortete wie folgt:

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Akkreditiv nach China - Luftfracht mit Air China verlangt

Wir haben folgendes Problem: Wir sind ein im Exportgeschäft recht unerfahrenes Unternehmen und senden unsere Waren ins Auslnad üblicherweise mit unserem Kurierdienst. Nun haben wir einen neuen Kunden in China, der von uns Waren beziehen möchte. Uns wurde empfohlen, mit einem Akkreditiv zu arbeiten und wir haben eins erhalten, allerdings schreibt dieses vor, das die Lieferung mit Air China erfolgen soll - bisher liefern wir per Kurier und möchten es auch dieses Mal so handhaben. Ist das dennoch in Ordnung?
Die Antwort unseres Experten lautet wie folgt:

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