Unsere Empfehlung: Als Nachschlagwerk zur Information über die Incoterms und deren Klauseln gibt es neur eine wirkiche Empheflung:
Das offizielle Regelwerk derICCC - Die
Zum Thema Havarie Grosse im Suezkanal: Jetzt wird es für Unternehmen mit Waren auf dem Schiff wohl teuer!
Weiterlesen ...Wir erhielten die folgende Anfrage seitens eines exportierenden Unternehmens:
Hallo zusammen! Vielleicht könnten Sie uns bei der Lösung eines immer wieder kehrenden Problems helfen. Übliches Procedere unseres Vertriebs ist die Erstellung von Angeboten ins Ausland auf Basis FCA. Dies erfolgt vor allem vor dem Hintergrund, dass wir meistens mit kundenspezifischen Sonderfertigungen arbeiten und hierbei zur Zeit der Angebotserstellung noch nicht sicher ist, wie die Ware zu verpacken sein wird. Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung lauten dann durchgängig auf FCA.
Immer wieder erleben wir allerdings, dass der Käufer, statt die Ware abzuholen, dann doch den Versand durch uns erledigt haben möchte. Dementsprechend ändern wir die Incoterms in der Proformarechnung dann auf DAP ab und berechnen dem Kunden ergänzend zum ursprünglichen Angebot die Verpackungs- und Versandkosten.
Nun wurden wir durch unseren Wirtschaftsprüfer angehalten, unbedingt übereinstimmende Incoterms auf AB und auszuweisen.
Nun fragen wir uns, wie wir dieses Problem lösen könnten: Sollten wir künftig gleich im Angebot die Klausel DAP verwenden mit Zusatz „… in Abweichung von den Regelungen der Incoterms ® 2010 sind die anfallenden Frachtkosten nicht im genannten DAP Preis enthalten, sondern werden separat in der aktuell anfallenden Höhe dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt…“
Oder sollten wir dem Kunden dann eine geänderte Auftragsbestätigung mit Abänderung auf DAP schicken? Danke vorab für Ihre Unterstützung!
Und so antwortete unser Experte:
Weiterlesen ...Wir erhielten die folgende Anfrage seitens eines exportierenden Unternehmens:
Wir haben einen Kunden mit Sitz in Spanien und möchten an diesen unter Verwendung der Klauseln CPT oder DAP liefern.
Nun stellt sich die Frage, ob wir die Klauseln wie folgt gestalten können:
CPT Valencia (-> Lieferadresse), Incoterms 2020
Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand
DAP Valencia(-> Lieferadresse), Incoterms 2020
Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand
ich hoffe dass Sie mir bei folgenden Fragen weiterhelfen können.
Und so antwortete unser Experte:
Verwendung von DDP bei Inlandsgeschäften
Wir haben einen neuen potentiellen Kunden in Süddeutschland. Dieser wünscht - verlangt - für eine Lieferung von uns ( aus Deutschland ) DDP als zu verwendende Incoterm Klausel. Uns ist klar, dass dies unsinnig ist, da es keine Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer gibt. Nunmehr stellt sich die Frage, ob wir das akzeptieren können, und was passieren kann, wenn wir DDP in den Handelspapieren verwenden. Oder sollten wir besser das sonst verwandte 'Frei Haus' nehmen? Haben Sie vielleicht schon einmal eine vergleichbare Diskussion geführt? Für eine kurze Info sind wir dankbar.
Unsere Expertenmeinung hierzu lautete wie folgt:
Unser Verkauf erstellt die Angebote üblicherweise auf Basis FCA, da im Vorfeld oftmals nicht klar ist, wie die Ware leztlich versandt wird. Angebot, Bestellung und die Auftragsbestätigung lauten dann gleichermassen auf FCA. Nun kommt es aber immer wieder vor, dass der Käufer dann doch den Versand durch uns organisiert haben möchte. In diesen Fällen ändern wir die Incoterms in der Proformarechnung dann auf DAP und wir berechnen dem Kunden die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. Wir wurden nun darauf hingewiesen, dass dies so nicht sein darf und dass die Incoterms auf der AB und der Rechnung übereinstimmen müssen.
Wie können wir das Problem lösen?