05. Januar 2021
Der Brexit ist da - wichtige Informationen für Unternehmen
Am 24. Dezember 2020 haben sich die Unterhändler der Europäischen Union und des Vereinigten Königreiches auf einen Vertragsentwurf zum Austritt aus dem EU-Binnenmarkt geeinigt. Das britische Unterhaus hat den Freihandelsvertrag mit großer Mehrheit angenommen, die Akzeptanz des Oberhauses gilt als sicher. Damit kann das Vertragswerk ab dem 1. Januar 2021 vorläufig bis zum 28. Februar 2021 angewendet werden. Die Zustimmung der EU-Staats- und Regierungschefs und der Parlamente steht noch aus. Der jetzt vorliegende Vertragstext ist daher noch nicht endgültig. In einer Veröffentlichung stellt die IHK Kassel-Marburg die wesentlichen Punkte des Abkommens in einer Kurzübersicht vor.