6. Mai 2025

Es ist aktuell festzustellen, dass das Bundesamt für Finanzen und die Finanzämter zunehmend sehr genau auf die Gestaltung und Abrechnung der Versicherungsverträge zur Warentransportversicherung schauen. Hintergrund ist, dass der auf inländische Transporte/Umsätze anfallende Anteil der Versicherungsprämienberechnung zu ermitteln und umsatzsteuerlich zu berücksichtigen ist.
In der Versicherungswirtschaft hat es sich über einen langen Zeitraum etabliert, dass die Bedingungswerke der Versicherungsverträge immer weiter zu Gunsten der Kunden ausgeweitet wurden. Dies hat aber auch dazu geführt, dass ein Großteil der Versicherungsverträge steuerschädlich geworden ist, ohne dass dies Beachtung gefunden hätte.

Das Augenmerk der Prüfer der Finanzbehörden liegt nun auf diesen, vermeintlich gut gemeinten, aber steuerrechtliche falsch berechneten Versicherungsverträgen und kann je nach Umsatzverteilung zu einer nennenswerten Steuernachforderung führen. Diese Steuernachforderung kann bis zu 10 Jahren rückwirkend erhoben werden und beläuft sich nicht selten auf eine höhere 5-stellige Summe.

Es empfiehlt sich, die Versicherungsverträge mit den dazu gehörenden Vertragsbestandteilen einer qualitativen Prüfung zu unterziehen um eventuelle Fallstricke in den Policen zu analysieren und für die Zukunft zu 'heilen'.
Bei Interesse kann eine solche Prüfung gerne auch durch unseren AWF-Partner, die MRH Trowe, erfolgen.

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