1. Oktober 2022
Rückblick Nordhessischer Außenwirtstag 2022 am 23. September
Der weltweite Handel ist derzeit mit bislang in dieser Form nicht gekannten Herausforderungen konfrontiert. Die unveränderten Einflüsse der Pandemie, Störungen von Lieferketten, explodierende Preisen für Energie, Transport, und Waren. Hinzu kommen unsichere Märkte, zunehmende Restriktionen, und Handelsbeschränkungen bis hin zu Verboten – die Liste ist lang. Dies alles bedeutet für die Unternehmen erhebliche wirtschaftliche und politische Risiken. Diese gilt es, so weit wie möglich, in den Griff zu bekommen, um weiterhin erfolgreich handeln zu können. Über Instrumente und Möglichkeiten, wie das getan werden kann, informiert der Nordhessische Außenwirtschaftstag in Kassel in seiner neunten Auflage und bietet wertvolle Hinweise für erfolgreiche internationale Geschäfte. Veranstaltungsort war auch in diesem Jahr in der IHK Kassel in der Kurfürstenstraße
12. September 2022
Einschränkungen für Verkauf russischer Anteile für Gesellschafter aus „unfreundlichen Staaten“
Der russische Präsident hat am 8. September einen Erlass unterzeichnet, der die Veräußerung von Anteilen an russischen Gesellschaften unter Genehmigungsvorbehalt stellt (Erlass Nr. 618 vom 8. September „Über das spezielle Verfahren zur Durchführung von bestimmten Transaktionen zwischen bestimmten Personen“). Der Erlass ist bereits veröffentlicht und somit in Kraft getreten.
Der Erlass betrifft Transaktionen von Anteilen an russischen GmbH, deren Gesellschafter aus „unfreundlichen Staaten“ stammen. Hierzu zählen u.a. alle westlichen Staaten. Der Genehmigungsvorbehalt gilt auch für den Verkauf an russische natürliche oder juristische Personen.
Derartige Transaktionen sind ab sofort nur noch mit Genehmigung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation erlaubt. Das Verfahren soll bis 19. September genauer bestimmt werden.
Unklar ist derzeit, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen eine Zustimmung durch die Regierungskommission möglich sein wird. Unter Berücksichtigung der politischen Ziele, negative Auswirkungen auf die russische Wirtschaft auszuschließen, erscheint eine Genehmigungserteilung denkbar, solange der Weiterbetrieb der jeweiligen Zielgesellschaft erfolgt.
Der Erlass betrifft nicht nur Kaufgeschäfte, sondern alle Rechtsgeschäfte, die direkt oder indirekt zur Begründung, Änderung oder Beendigung von Eigentums-, Nutzungs- oder Verfügungsrechten über Anteile führen, sowie andere Rechte, die es erlauben, die Kontrolle über russische GmbH zu erlangen.
Ein ähnliches Verfahren Genehmigungsverfahren durch eine Regierungskommission wurde bereits im März 2022 für Transaktionen mit Wertpapieren russischer Unternehmen für „unfreundliche“ Nichtansässige eingeführt.
Der Erlass gilt nicht für Anteilskaufgeschäfte an russischen strategischen Unternehmen, Ölraffinerien, Herstellern von Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiesektor und Banken mit Investoren aus unfreundlichen Staaten. Diese sind bereits seit dem 5. August 2022 bis derweil Ende 2022 verboten.
Nach Sinn des Erlasses sind Gebietsansässige aus unfreundlichen Staaten, die von russischen Staatsbürgern oder juristischen Personen kontrolliert werden, formell von den Genehmigungsanforderung befreit, wenn diese Begünstigten den russischen Steuerbehörden entsprechenden Kontrollinformationen offengelegt haben. Dieselbe Ausnahme gilt für Gebietsansässige aus unfreundlichen Staaten, die unter Kontrolle von Personen aus „freundlichen Staaten“ stehen, soweit diese Kontrolle bereits vor dem 1. März 2022 bestand.
Wir erhielten diese Information von
Brand & Partner, Pokrovskij bulvar 4/17, Geb. 1, Büro 2,101000 Moskau, Russische Föderation
1. September 2022
Der Nordhessische Außenwirtschaftstag 2022 auf der GTAI-Bühne
Die GTAI (Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing mit umfangreichen Informationen zur Außenwirtschaft.
Sie betreibt betreibt Marketing für den Standort Deutschland. Hinzu kommen Investorenanwerbung sowie das Bereitstellen von Außenwirtschaftsinformationen für in Deutschland ansässige Unternehmen. Ihr Hauptsitz ist Berlin, zudem gibt es eine Zweigstelle in Bonn.
Wir freuen uns, dass die GTAI unseren Nordhessischen Außenwirtschaftstag unterstützt und auf Ihrer Webseite zu der eranstaltung eine eigene Landingpage erstellt hat . Zudem wird man mit einem Informationsstand zum umfangreichen Angebot der GTAI auf dem internationalen Maektplatz des Nordhessischen Außenwirtschaftstags vertreten sein.
Das Informationsangebot der gtai reicht von der Darstellung der Wirtschaftslage und der Entwicklung weltweit bis hin zu Branchentrends, Rechts- und Zollregelungen. Informationen über Investitions- und Entwicklungsvorhaben werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Unternehmen erhalten Auskunft zu Ausschreibungen und Geschäfts- und Kooperationswünschen ausländischer potentieller Partner. Die Informationsbeschaffung erfolgt über ein Netz von weltweit eingesetzten Korrespondenten an mehr als 50 Standorten sowie Länder-, Rechts-, Steuer- und Zollexperten am Bonner Standort.
Gemeinsam mit der AHK Argentinien bietet die IHK Kassel-Marburg interessierten Unternehmen individuelle Beratungstermine (45 bis 60 Minuten) an. In diesen Einzelgesprächen mit Julieta Barra, Leiterin Außenwirtschaft der AHK Argentinien, können Sie Ihre Fragen, z. B. zum Markteintritt in Argentinien oder zur Lösung von Problemen in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen, einbringen.
Informationen zum kommenden deutschen Lieferkettengesetz
02. August 2022
Das deutsche Lieferkettengesetz kommt und setzt Großbetriebe und indirekt auch Mittelständler unter Druck – jeder sollte wissen, wie seine Zulieferer und Auftragnehmer arbeiten. Somit werden von diesem Gesetz nicht nur die Großbetriebe betroffen sein, sondern auch deren mittelständische Zulieferer. Denn kleinere Unternehmen werden ihren Auftraggebern darlegen müssen, wie ihre Zulieferer agieren. Zu diesem Thema hat unser AWF-Partner Creditreform einen Fachbeitrag veröffentlicht.
MRH TROWE informiert zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das deutsche Lieferkettengesetz kommt und bringt eine ganze Reihe zwingend zu erledigender Auflagen für die Unternehmen mirt sich. Zu diesem Thema hat unser AWF-Partner MRH TROWE eine Information veröffentlicht.
BAFA veröffentlicht erste Informationen zum kommenden Lieferkettengesetz
02. August 2022
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der Berichtspflicht erste Informationen auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Dabei wird auf die Form und Inhalt des zu erstellenden Berichts eingegangen. Grundlage wird ein Fragebogen sein, der gerade erstellt und nach dessen Finalisierung veröffentlicht wird. Der Fragebogen wird offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten enthalten. Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen sowie die Veröffentlichung des dann generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen ihrer Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG nach.
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 561. 430 25 30 |