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Aktuelle Information

Verschärfungen und Anpassungen bei der Verrechnungspreisdokumentation ab 1. Januar 2025 in Kraft.

25. November 2024

Mit Wirkung zum 01.01.2025 ergeben sich umfangreiche Anpassungen/Neuregelungen bei der Verrechnungspreisdokumentation, die auf Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sowie die Übergangsregelung nach § 1 Abs. 3d AStG durch das Jahressteuergesetz 2024 zurückgehen.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV, welchem der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt hat, treten ab dem 01. Januar 2025 bedeutende Änderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Aufzeichnungspflichten für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle.

Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Erstellung einer Transaktionsmatrix. Diese Matrix soll eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Geschäftsvorfälle beinhalten (Art, Umsatz, beteilige Vertragspartner u.a). In Folge der Änderung wurden die Vorlagepflicht ebenfalls angepasst. Für Prüfungsanordnungen, die ab Januar 2025 bekanntgegeben werden ist die Transaktionsmatrix (ggf. zusammen mit der Stammdokumentation (Master File) unaufgefordert vorzulegen. Die Vorlage der Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (Local File) ist erst nach gesonderter Aufforderung durch die Betriebsprüfung (innerhalb von 30 Tagen) vorzulegen.
Bei Nichtvorlage der oben genannten Dokumente innerhalb der gesetzlichen Fristen drohen Sanktionen in Höhe von mindestens 5.000 €.

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