Aktuelle Information
18. März 2026
Die derzeitige geopolitische Lage und die Eskalation im Nahen Osten haben weitreichende Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt, insbesondere im Bereich der Transportversicherungen
Aufgrund der aktuellen Situation ist mit Massnahmen und Anpassungen, insbesondere der Klauseln Kriegsklausel, Streik- und Aufruhrklausel sowie Beschlagnahmeklausel durch die Versicherer zu rechnen. Auch von erheblichen Prämienanpassungen wird berichtet.
Es empfiehlt sich, kurzfristig den Kontakt zu Ihren Ansprechpartnern bei den jeweiligen Versicherungen aufzunehmen.
Einen guten Überblick zu aktuellen Risikoeinschätzungen und Entwicklungen in dieser Region bietet auch die JCC Global Watch List
https://watchlists.spglobal.com/watchlists-viewer-public
Veranstaltungstipp
20. März 2020
Wir erhielten die folgende Anfrage zur praktischen Anwendung der Incoterms ® 2020:
Für unsere nationalen als auch internationalen Warenlieferungen verwenden wir üblicherweise die Klausel DAP. Laut den Regelungen der Incoterms ® trägt der Verkäufer bei dieser Klausel sämtliche Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort. Diese Kosten sind demnach Bestandteil des vereinbarten Gesamtpreises.
Immer wieder ergibt sich für uns die Notwendigkeit, die jeweiligen Transportkosten gesondert auszuweisen. Unsere Frage ist daher: Darf der Verkäufer die Frachtkosten separat auf der Rechnung ausweisen, obwohl sie nach Incoterms ® 2020 bereits im vereinbarten Preis enthalten sind? Für eine Einschätzung der Sachlage durch Sie besten Dank im Voraus.
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 5609 7090 310 |