Aktuelle Information
14. Mai 2024
Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder außerhalb der EU. Das Grenzausgleichsystem gilt für den Import bestimmter Waren aus CO2-intensiven Sektoren und betrifft große Teile der deutschen Industrie. Seit dem 01. Oktober 2023 ist seitens der betroffenen Unternehmen eine gesonderte quartalsweise Meldung erforderlich.
Unternehmen sind bereits nach einmaliger Einfuhr betroffener Waren aus den Sektoren Strom, Zement, Eisen und Stahl, Düngemittel, Wasserstoff und Aluminium, die einen Wert von 150 € übersteigen, im Sinne des CBAM berichtspflichtig. Es ist keine jährliche Freigrenze seitens der EU-Kommission vorgesehen.
Christoph Külzer-Schröder
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