Aktuelle Information
24. Oktober 2024
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist nun in Kraft und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der Europäischen Union verabschiedet. Beides sind Compliance-Vorschriften, die große Unternehmen unmittelbar betreffen. Halten diese die Regeln nicht ein, können sie mit einem Bußgeld von bis zu 4% ihres globalen Umsatzes und mit vollständiger Umsetzung der CSDDD mit mindestens 5% belegt werden. Die Risken einer drohenden Haftung haben dabei eine erhebliche Auswirkung auf die Praxis der Unternehmensführung und -verantwortung.
Daher stellt sich für Unternehmen die Frage, welche weiteren Haftungsrisiken entlang der Liefer- und Aktivitätenkette bestehen und wie sich diese schließlich auch auf die nicht verpflichteten Unternehmen (NVU) auswirken auf verpflichtete (VU) und nicht verpflichtete Unternehmen (NVU) auswirken können.
Ausführlich der Thematik widmet sich das aktuell erschienene HP Compakt
Christoph Külzer-Schröder
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