11. November 2025
Wie erhielten die folgende Anfrage zur Thematik des benannten Orts bei der Verwendung einer Incoterms ® Klausel.
…wir sind aktuell dabei, im Nachgang zu einer Incoterms-Schulung, unser Programm zu überarbeiten. Zu der von uns häufig verwandten Klausel DAP kam in diesem Kontext die Frage auf, wie diese Klausel gemäß den Incoterms ® korrekt zu benennen ist. Ist die Nennung eines genaueren Ortes eine konkrete Vorgabe oder handelt es sich hierbei eher um Empfehlungen. Dies zu wissen wäre für uns wichtig, um künftig Missverständnisse mit den Käufern zu vermeiden?
Beispielsweise wird aktuell verwandt: Lieferbedingungen: DAP / GELIEFERT BENANNTER ORT.)
Oder sollte hier tatsächlich der Ort angegeben werden? Und wenn ja, wie genau sollte dieser Ort genannt werden?
Hier zur Stellungnahme unseres Incoterms ® Experten:
Die Incoterms ® Vereinbarung in internationalen Lieferverträgen dient zur Schaffung von Klarheit zwischen den beiden Vertragsparteien, insbesondere bezüglich der eindeutigen Zuordnung von Kosten, zu leistenden Pflichten und der Frage des Gefahrübergangs, bzw. wo exakt die Gefahrtragung an einer Beschädigung oder gar dem Verlust der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Der benannte Ort, auf den sich Ihre Anfrage bezieht, ist bei hierbei von maßgeblicher Bedeutung, da mit ihm festgelegt wird, an welcher Stelle des gesamten Transportweges das Risiko auf den Käufer übergeht, ebenso wie ab diesem Ort sämtliche Kosten und Zuständigen wie Transportkosten, Erledigung von Formalitäten wie zum Beispiel Durch- und Einfuhrformaltäten usw. durch den Käufer zu tragen sind.
Bei Verwendung der DAP Klausel ist der benannte Ort der Ort, bis zu dem der Verkäufer die Kosten und Pflichten am Transport als auch die Gefahr zu tragen hat. Bei den D-Klauseln ist dieser Ort grundsätzlich ‚hinter dem Haupttransport (internationalen Transport) und liegt damit näher beim Käufer.
Wenn hier lediglich das Klauselkürzel und dann als Ergänzung die Formulierung 'benannter Ort' erscheint, ist offen, wo dieser denn sein soll.
Ohne einen eindeutig angegebenen benannten Ort ist unklar, wo die Verantwortung und das Risiko von Käufer zu Verkäufer übergehen. Dies kann zu Streitigkeiten führen, insbesondere im Falle von Schäden oder Verlusten während des Transports.
Ebenso können nicht vorgesehene (und damit nicht kalkulierte) Kosten oder auch zu erbringende Leistungen für eine der Vertragsparteien entstehen, die möglicherweise so nicht vorgesehen waren.
Um dies zu vermeiden, empfiehlt die ICC als Herausgeber des Regelwerks Incoterms ® 2020 eine vollständige Klausel zu verwenden mit dem jeweiligen Klauselkürzel in englischer Sprache, dem möglichst genau bezeichneten benannten Ort sowie der Nennung des Regelwerkes als auch der zur Anwendung kommenden Version, also beispielsweise
DAP Beispielort (zzgl. Nennung ggfls. von exakter Adresse) Incoterms 2020.
Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche ‚legal opinion‘.
Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.


