20. Februar 2026

Wir erhielten über das Außenwirtschaftsforum die folgende Anfrage: Wir liefern bei unseren Exportgeschäften normalerweise und standardmäßig 'Frei Haus'. Nun wurde uns gesagt, dies sein keine richtige Lieferklausel und wir müssten, um sicher zu sein, eine Incoterms Klausel verwenden. Welche Klausel könnte das sein. Es soll mehrere Klauseln geben, die ‚Frei Haus‘ ersetzen könnten.
So antwortet unser Experte:

Der Hinweis ist korrekt: „Frei Haus“ ist zwar häufig in Gebrauch, aber keine international eindeutig definierte Lieferklausel. „Frei Haus“ bedeutet im deutschen Sprachgebrauch meist:
Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
Aber was nicht eindeutig geregelt ist sind Dinge wie beispielsweise:
• Wer trägt das Transportrisiko trägt?
• Ist durch eine Vertragspartei eine Transportversicherung geschuldet?
• Wer übernimmt die Einfuhrverzollung?
• Was ist mit der Gefahrtragung bei der Entladung!

Im Exportgeschäft sollten Sie stattdessen eine offizielle Incoterms®-Klausel der International Chamber of Commerce (ICC) verwenden – idealerweise nach den Incoterms® 2020.
Je nach dem, was Sie tatsächlich meinen, kommen tatsächlich mehrere Incoterms in Betracht, z.B. DAP, DPU, DDP, CPT, CIP. In all diesen Fällen übernimmt der Verkäufer die Transportkosten bis zum vereinbarten Zielort.

Die vermutlich am häufigsten gewählte Klausel ist DAP (Delivered at Place).
Hierbei liefert der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten und Gefahr bis zum benannten Bestimmungsort im Importland. Der Käufer entlädt auf eigene Kosten und Gefahr und übernimmt die Erledigung der Einfuhrformalitäten, Einfuhrzoll & Einfuhrumsatzsteuer

Bei Verwendung der Klausel DPU (Deliverad at Place Unloaded) müsste anstelle des Käufers der Verkäufer auch noch die Entladung auf eigene Kosten und Gefahr vornehmen.

Wird die Klausel DDP (Delivered Duty Paid) vereinbart, muß der Verkäufer auch noch die die Einfuhrverzollung übernehmen und Zoll & Einfuhrabgaben/.steurn bezahlen!
Achtung! Dies ist für Exporteure oft riskant und die Kosten kaum kalkulierbar, da Registrierungspflichten im Importland möglich sind, erheblche steuerliche und zollseitige Risiken bestehen. Risiken bestehen

Bei CPT (Carriage Paid To) , zahlt ebenfalls der Verkäufer den Transport bis zum Zielort. 
Aber Achtung! Das Risiko und die Gefahrtragung geht ungeachtet dessen bereits bei Übergabe an ersten Frachtführer auf den Käufer über. Damit entspricht CPT nicht dem üblichen deutschen Verständnis für eine ‚Frei Haus‘ Lieferung.

Gleiches gilt für CIP (Cost and Insurance Paid), hier ist der Verkäufer zwar verpflichte, eine Versicherung für das Transportrisiko abzuschließen, dies macht er allerdings für den Käufer, der sich bei einem Schaden dann selbständig an diese Versicherung bezüglich der Schadensregulierung zu wenden hätte. 

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche ‚legal opinion‘.
Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

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