Zwei Vertragsparteien haben sich auf folgende Liefervariante geeinigt.
Der Käufer beauftragt seine Spedition, einen Container auf den Hof des Verkäufers zu bringen. Dieser soll durch den Verkäufer beladen werden und dann nach drei Tagen durch die Spedition wieder abgeholt werden.
Nun stellt sich bei den abschließenden Verhandlungen die Frage, welche Incoterms® KLausel hier die passende wäre, EXW oder FCA.
So antwortet unser Experte:
In dem beschriebenen Fall sollte üblicherweise FCA (Free Carrier) passendere Incoterms®-Klausel sein.
Warum nicht EXW?
Hier besteht die Lieferpflicht des Verkäufers grundsätzlich darin, die Ware auf seinem Gelände zur Verfügung zu stellen. Das Verladen auf das vom Käufer gestellte Fahrzeug gehört nach den Incoterms® grundsätzlich nicht zu den Pflichten des Verkäufers.
In Ihrem Fall soll der Verkäufer jedoch ausdrücklich:
- den vom Käufer bereitgestellten Container auf seinem Hof zulassen
- den Container beladen
- und ihn dann zur späteren Abholung bereitstellen.
Damit übernimmt der Verkäufer mehr als die typischen EXW-Pflichten.
Warum FCA besser passt:
Bei FCA Werk des Verkäufers (benannter Lieferort) liefert der Verkäufer die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer und ist bei Lieferung auf seinem eigenen Gelände für die Verladung verantwortlich.
Das entspricht dem obigen Szenario besser:
- Der Käufer organisiert und bezahlt die Spedition.
- Diese Spedition stellt den Container, welchen der Verkäufer auf seinem Gelände belädt.
- Nach erfolgter Beladung geht die Gefahr grundsätzlich auf den Käufer über, sobald die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer übergeben wurde.
Die Besonderheit bei obiger Konstellation ist allerdings, dass zwischen Beladung und Abholung drei Tage Standzeit sind, bis der Container von der Spedition abgeholt wird.
Dies sollte, um mögliche nachtägliche Probleme zu vermeiden, klar vertraglich geregelt werden:
- Wann genau gilt die Lieferung als erfolgt, nach Abschluss der Beladung oder erst bei tatsächlicher Abholung?
- Wer trägt das Risiko während der drei Tage Standzeit ?
- Wer ist für mögliche Schäden am beladenen Container während dieser Zeit verantwortlich?
Denn diese spezielle Situation regeln die Incoterms® nicht eindeutig.
Eine denkbare Formulierung könnte lauten:
FCA [Werk des Verkäufers, genauer Ort] Incoterms® 2020
mit einer ergänzenden Vertragsklausel wie etwa:
„Die Lieferung gilt mit Abschluss der Beladung des vom Käufer bereitgestellten Containers als erfolgt. Gefahr und Kosten gehen zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer über. Der Container verbleibt bis zur Abholung auf Risiko des Käufers auf dem Gelände des Verkäufers."
Damit wäre die Risikoverteilung während der dreitägigen Standzeit eindeutig geregelt.
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