Wir erhielten die folgende Anfrage zum Thema Incoterms ® 2020:
Im Kontext einer Lieferung per Seefracht nach Taiwan wünscht der Verkäufer die Klausel FOB. Dem wollen wir nicht entsprechen, da diese Klausel unserer Meinung nach ausschließlich bei der Verladung von Stückgut anwendbar ist, da sonst die Ware bei Verwendung eines Containers ja bereits vor Ort auf unserem Werksgelände erfolgt. Auch die Incoterms weisen ausdrücklich darauf hin, besser bei Containerverladungen die Klausel FCA zu wählen.
Nun stellt sich uns insgesamt die Frage, on diese Beladung des Containers der tatsächliche Verladungsvorgang im Sinne der Incoterms ® ist, oder ob nicht möglicherweise die spätere Verladung des Containers an Bord des Schiffes der Verladevorgang im Sinn der Incoterms ist. Dann wäre, eine entsprechende Verlademöglichkeit im Hafen vorausgesetzt, FOB auch bei Containerverladung gewählt werden. Wie ist diese Fragestellung zu bewerten
Die Problematik basiert auf einer häufigen Verwechslung zwischen Beladung des Containers und Verladung auf das Schiff. Nach den Incoterms ® 2020 ist die Bewertung recht eindeutig und nicht die Beladung des Containers ist der Verladevorgang im Sinne der FOB-Klausel. Der maßgebliche 'Verladevorgang' ist bei FOB die Verladung der Ware an Bord des Schiffes ("on board"). Insofern hat Ihr Geschäftspartner mit seiner Meinung recht.
Dass die Incoterms ® 2020 dennoch empfehlen, FCA statt FOB für Containerverkehre zu verwenden, hat einen anderen Grund. und beruht auf dem tatsächlichen Ablauf im Containerverkehr:
Im Containerverkehr liefert der Verkäufer den Container meist bereits mehrere Tage vor der Verschiffung an einem Containerterminal (CY = Container Yard) ab. Ab diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer regelmäßig keinen Einfluss mehr auf den weiteren Umschlag, die Lagerung oder die spätere Verladung auf das Schiff. Bei einer klassischen FOB-Lieferung trägt allerdings der Verkäufer das Risiko, bis die Ware an Bord des Schiffes verladen ist. Kommt es zwischen der Übergabe am Terminal und der tatsächlichen Verladung auf das Schiff zu einer Beschädigung oder zum Verlust, läge das Risiko bei einer FOB-Vereinbarung weiterhin beim Verkäufer – obwohl sich die Ware bereits vollständig außerhalb seines Einflussbereichs befindet.
Diese, möglicherweise auch versicherungstechnische Problematik, soll durch die Verwendung von FCA vermieden werden. (Stand August 2026)
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