12. November 2025

Alle Jahre wieder: Mit dem Silvestertag verjähren Forderungen in Millionenhöhe. Dabei lassen sich Zahlungsansprüche vergleichsweise leicht über die gesetzliche Frist von meist drei Jahren sichern: mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Daher empfiehlt es sich, vor Jahresende einen Blick auf die offenen Forderungen zu werfen: Denn mit Ablauf des 31. Dezember verjähre

n jedes Jahr viele Forderungen und damit können auch die Zahlungsansprüche von Gläubigern verfallen. Wenn auch Sie offene Rechnungen haben, verschaffen Sie sich einen Überblick: Welche Rechnungen sind noch unbezahlt und wann verjähren sie? Mit dem kostenfreien Verjährungsrechner unseres AWF-Partners Creditreform können Sie die entsprechenden Fristen direkt online berechnen.

Hier gelangen Sie direkt zum Rechner.

Weitere Fragen zu der Thematik beantwortet Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner bei der Creditreform Kassel / Fulda Schlegel + Busold KG

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Christoph Külzer-Schröder
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