8. November 2023
Achtung zum Jahresende: Verjährung noch offener Forderungen droht!
Sie haben noch offene Forderungen? Dann kann dieser Tipp der Creditreform für Sie von großer Wichtgkeit sein.
"Vor Jahresende empfehlen wir Ihnen, einen Blick auf diese zu werfen: Denn im Rahmen der rechtlichen Verjährungsfristen können Ihre Zahlungsansprüche am 31.12.2023 verfallen. Hierbei gilt: Eine einfache Mahnung reicht nicht aus, um die Frist zu stoppen. Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche und schützen Sie jetzt Ihre offenen Posten gegen die Verjährung richtig."
Weitere Informationen zur Verhinderung der Verjährung offener Forderungen hier