Aktuelle Information
12. November 2025
Alle Jahre wieder: Mit dem Silvestertag verjähren Forderungen in Millionenhöhe. Dabei lassen sich Zahlungsansprüche vergleichsweise leicht über die gesetzliche Frist von meist drei Jahren sichern: mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Daher empfiehlt es sich, vor Jahresende einen Blick auf die offenen Forderungen zu werfen: Denn mit Ablauf des 31. Dezember verjähren jedes Jahr viele Forderungen und damit können auch die Zahlungsansprüche von Gläubigern verfallen.
Wenn auch Sie offene Rechnungen haben, verschaffen Sie sich einen Überblick: Welche Rechnungen sind noch unbezahlt und wann verjähren sie? Mit dem kostenfreien Verjährungsrechner unseres AWF-Partners Creditreform können Sie die entsprechenden Fristen direkt online berechnen.
Hier gelangen Sie direkt zum Rechner.
Weitere Fragen zu der Thematik beantwortet Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner bei der Creditreform Kassel | Fulda
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
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