8. April 2020

Aktualisierte ICC-Musterklauseln zur Absicherung gegen höhere Gewalt

Die ICC hat ihre Musterklausel zur Absicherung gegen höhere Gewalt und Härtefälle von 2003 aktualisiert. Die Darstellung der neuen Klauseln wurde vereinfacht und neue Optionen zur nachträglichen Anpassung von Verträgen aufgenommen. Ein Leitfaden erläutert die vertragliche Anwendung der Klauseln.

Vor wenigen Tagen hat die ICC die überarbeiteten Musterklauseln veröffentlicht. Mit Vereinbarung der „Force-Majeure-Klausel“ wird nun mehr ausdrücklich vereinbart, dass in Fällen höherer Gewalt bestimmte vertragliche Verpflichtungen entfallen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt außerdem eine neue kürzere Form der „Force-Majeure-Klausel“, die insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen die Nutzung der Klausel erleichtern soll.

Die ICC-Musterklauseln sind unabhängig von der jeweiligen Rechtsordnung auf alle internationalen Verträge anwendbar. Sie zielen darauf ab, die Parteien bei den Vertragsverhandlungen zu unterstützen und Rechtsunsicherheiten zu minimieren. Erläuternde Hinweise vermitteln den praktischen Kontext und zeigen Aspekte auf, die bei der Ausarbeitung der Klauseln zu berücksichtigen sind.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der ICC Germany  - hier - .

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