(Stand März 2025) Seit geraumer Zeit wickeln wir Exporte unserer Waren per Akkreditiv ab. Aus Gründen der Sicherheit und auch bedingt durch langjährige Zusammenarbeit arbeiten wir ausschließlich mit unserer Hausbank zusammen. Nun erhielten wir ein Akkreditiv von einer Bank aus Hamburg avisiert.
Diese möchte die Dokumente bei sich eingereicht haben und nennt hierfür Konditionen, die deutlich über denen unserer Hausbank liegen. Auf Anfrage erklärt man, dass dies dort die üblichen Konditionen seien und wir erst Kunde werden müssten, um günstigere Konditionen zu erhalten. Das möchten wir aber keinesfalls und ich frage mich nun, was zu tun ist.
(Unsere eigentlich zuständige Sachbearbeiterin hier im Haus als auch die bei unserer Hausbank sind beide derzeit in Urlaub, jemand anderen dort möchte ich aus verschiedenen Gründen nicht ansprechen).
So antwortete unser Experte:
(Stand Februar 2025)
Wir haben eine Grundsatzfrage bezüglich des Incoterms ® DAP und würden uns über einen Tipp diesbezüglich freuen.
Wir haben einen neuen Kunden in Kanada. Die Waren sollen DAP Montreal dorthin geliefert werden. Nun schwanken die Frachtkosten in Luft- oder Seefracht sehr, so dass diese erst bei Versand der Ware ermittelt werden können.
Wir können diese daher als separate Frachtposition erst in der endgültigen Rechnung aufführen (in der Auftragsbestätigung ist die Frachtposition zwar angelegt, aber behelfweise nur mit 1,00 Euro gefüllt). Nun ergab sich die Frage, ob dies eigentlich zulässig ist.
Der Incoterm DAP sagt ja aus, dass der genannte Preis alle Frachtkosten bis zum Bestimmungsort enthält (und somit vom Käufer getragen werden). Das ist aber doch gar nicht möglich, dann beim Angebot schon einen DAP Preis zu nennen. Denn wenn die Frachthöhe zu diesem Zeitpunkt nicht feststeht, dann kann auch kein DAP-Preis genannt werden. Heisst das, dass wir diese Klausel nicht verwenden dürfen? Für eine Stellungnahme hierzu besten Dank.
Unser Experte antwortete wie folgt :
Weiterlesen zum Thema 'Nachträgliche Berechnung von Frachtkosten bei DAP'
Wir erhielten die folgende Anfrage seitens eines Unternehmens: Wir verkaufen Waren aus unserem Lager in München an unsere Kunden weltweit. Wir berechnen in unseren Aufträgen die anfallenden Frachtgebühren und melden die Waren bei den jeweiligen Paketdiensten oder Speditionen für den Versand an unsere Kunden an. Nun stellen wir uns die Frage: Können wir für diesen Fall den Incoterm DAP verwenden, obwohl wir in unseren Aufträgen Frachtkosten erheben? (Kosten und Risiko lägen mit DAP bis zum Bestimmungsort doch bei uns, oder?)
Oder wäre der Incoterm FCA in diesem Fall richtig, mit einer entsprechenden Ergänzung, dass die Anmeldung für den Transport von uns übernommen wird. (Kosten und Risiko des Transports lägen mit FCA dann vermutlich beim Käufer.)
Unser Experte antwortet wie folgt :
(Stand 11.2023 ) Immer wieder erreichen uns Anfragen, was eigentlich zu beachten ist, wenn im Rahmen der Überprüfung der verwandten Incoterms ® Klauseln die Entscheidung getroffen wird, von der Klausel EXW zu der Klausel FCA bei internationalen Warenlieferungen zu wechseln.
Hierbei liefert der Verkäufer liefert die Waren am benannten Lieferort ( häufig in seinem Werk/Lager). In diesem Fall erledigt der Verkäufer die erforderlichen Ausfuhrformalitäten und nimmt die Verladung auf das abholende Transportmittel selbst auf eigenen Kosten und Gefahr vor.
Grundsätzlich sind hierbei die Regeln (A1 bis A10, bzw. B1 bis B10) bei der Klausel FCA zu beachten, in denen alle relevanten Details zu finden sind. Darüber hinaus finden Sie im Folgenden einige weitere Informationen zu der Thematik.
Christoph Külzer-Schröder
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