Wir erhielten seitens eines Unternehmens, welches häufig per Seefracht Waren ins Ausland liefert, die folgende Anfrage: Seit vielen Jahren verwenden wir bei unseren Lieferungen per Seefracht die Klausel FOB. Nun haben wir die Information erhalten, dass eigentlich besser die Klausel FCA verwandt werden soll (diese haben wir bislang bei LKW- Transporten und Luftfracht verwandt). Die Klausel FCA, so die Begründung, sei ‚moderner‘. Dies verstehen wir nicht, was ist an der Klausel FOB denn schlecht? Bisher haben wir damit nie Probleme gehabt.
Unser Experte antwortete wie folgt :
(Stand 11.2023 ) Immer wieder erreichen uns Anfragen, was eigentlich zu beachten ist, wenn im Rahmen der Überprüfung der verwandten Incoterms ® Klauseln die Entscheidung getroffen wird, von der Klausel EXW zu der Klausel FCA bei internationalen Warenlieferungen zu wechseln.
Hierbei liefert der Verkäufer liefert die Waren am benannten Lieferort ( häufig in seinem Werk/Lager). In diesem Fall erledigt der Verkäufer die erforderlichen Ausfuhrformalitäten und nimmt die Verladung auf das abholende Transportmittel selbst auf eigenen Kosten und Gefahr vor.
Grundsätzlich sind hierbei die Regeln (A1 bis A10, bzw. B1 bis B10) bei der Klausel FCA zu beachten, in denen alle relevanten Details zu finden sind. Darüber hinaus finden Sie im Folgenden einige weitere Informationen zu der Thematik.
Christoph Külzer-Schröder
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