24. Oktober 2024
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist nun in Kraft und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der Europäischen Union verabschiedet. Beides sind Compliance-Vorschriften, die große Unternehmen unmittelbar betreffen. Halten diese die Regeln nicht ein, können sie mit einem Bußgeld von bis zu 4% ihres globalen Umsatzes und mit vollständiger Umsetzung der CSDDD mit mindestens 5% belegt werden. Die Risken einer drohenden Haftung haben dabei eine erhebliche Auswirkung auf die Praxis der Unternehmensführung und -verantwortung.
Daher stellt sich für Unternehmen die Frage, welche weiteren Haftungsrisiken entlang der Liefer- und Aktivitätenkette bestehen und wie sich diese schließlich auch auf die nicht verpflichteten Unternehmen (NVU) auswirken auf verpflichtete (VU) und nicht verpflichtete Unternehmen (NVU) auswirken können.
Ausführlich der Thematik widmet sich das aktuell erschienene HP Compakt
25. September 2024
Kommen, Treffen, Informieren & Diskutieren! Unter diesem Motto fand am 19. Septemer der bereits 11. Nordhessische Außenwirtschaftstag statt.
Veranstaltungsort der durch das Aussenwirtschaftsforum und die IHK Kassel-Marburg gemeinschaftlich durchgeführte Veranstaltung waren auch in diesem Jahr die Räumlichkeiten der IHK in Kassel.
Erfolgreicher Wareneinkauf weltweit!
Sichere Importgeschäfte durch klare Vereinbarungen und Beachtung gesetzlicher Vorschriften!
Unter dieem Titel beschäftigte der Außenwirtschaftstag sich erstmalig schwerpunktmässig mit dem Thema internationaler Wareneinkauf. Die gute Beteiligung und das ausgeprägte Interesse der Teilnehmer zeigte, dass dieses Thema von erheblicher Bedeutung für die Unternehmen ist.
Weiterlesen Rückblick 11. Nordhessischer Außenwirtschaftstag
16. August 2024
Bis Ende August müssen russische Unternehmen / ausländische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Russland eine Benachrichtigung über die Teilnahme an der IUG bei der Steuerbehörde einreichen. Die Einreichung erfolgt einmal pro Jahr. Die Benachrichtigung kann von jedem relevanten russischen IUG-Mitglied getrennt eingereicht werden oder die Muttergesellschaft von IUG kann ein Mitglied damit beauftragen, die Benachrichtigung für sich und die anderen IUG-Mitglieder einzureichen.
Die Benachrichtigungspflicht besteht für diejenigen IUG, die die eine dreistufige Verrechnungspreisdokumentation (Master File, Country-by-Country Report, Local File) vorbereiten. Bezogen auf IUG mit einer Muttergesellschaft aus einem EU-Staat besteht idR diese Pflicht, falls der konsolidierte Konzernumsatz mehr als EUR 750 Mio. beträgt.
Derzeit ist das Bussgeld für die Unterlassung der obigen Pflicht relativ niedrig (RUB 50.000). Das Bussgeld für die Unterlassung dieser Benachrichtigungspflicht für die Perioden ab 2024 wird deutlich (10-fach) erhöht.
Es wäre zu empfehlen, zu überprüfen, ob diese Pflicht seitens Ihres Unternehmens besteht und die Benachrichtigung, bei Bestehen dieser Pflicht, mit Einhaltung der Frist vorzunehmen.
Diese Information erhielten wir seitens Brand & Partner, Moskau, Russische Förderation. Bei weiterem Informationsbedarf bitten wir, die Kanzlei direkt zu kontaktieren.
www.bbpartners.ru
Tel: +7 (495) 662 33 65
14. Mai 2024
Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder außerhalb der EU. Das Grenzausgleichsystem gilt für den Import bestimmter Waren aus CO2-intensiven Sektoren und betrifft große Teile der deutschen Industrie. Seit dem 01. Oktober 2023 ist seitens der betroffenen Unternehmen eine gesonderte quartalsweise Meldung erforderlich.
Unternehmen sind bereits nach einmaliger Einfuhr betroffener Waren aus den Sektoren Strom, Zement, Eisen und Stahl, Düngemittel, Wasserstoff und Aluminium, die einen Wert von 150 € übersteigen, im Sinne des CBAM berichtspflichtig. Es ist keine jährliche Freigrenze seitens der EU-Kommission vorgesehen.
Die Kasseler Sparkasse und die Wirtschaftsjunioren Kassel laden Donnerstag, 2. Mai 2024 um 19 Uhr, in die Kasseler Sparkasse Wolfsschlucht 9, 34117 Kassel ein zur gemeinsamen Veranstaltung
"Geopolitik für die Unternehmensstrategie: Zukunft gemeinsam gestalten: Welche geopolitischen Faktoren müssen wir beachten?"
Die Auswirkungen von Pandemie und Krieg in der Ukraine rütteln an der politischen und wirtschaftlichen Weltordnung, in der sich Europa “eingerichtet” hatte. In den öffentlichen Diskussionen im “Westen” werden jedoch die neuen globalen Realitäten häufig nicht ausreichend objektiv dargestellt.
Ralf Schuster, geopolitischer Experte der Helaba, berichtet über aktuelle Entwicklungen im geopolitischen Umfeld und deren Auswirkungen auf globale Lieferwege sowie Energie - und Rohstoffversorgung. Insbesondere wird er bei seinem Impulsvortrag Szenarien und Perspektiven aufzeigen die dabei helfen, künftig im Privaten wie Geschäftlichen objektiv denken zu können. Themartische Schwerpunkte sind
15. April 2024
Für Sie im Internet entdeckt! IHK Pocket-Guides: Interkulturelle Kompetenz für die Westentasche
Als Schlüssel zum Erfolg ist es wichtig, sich bei der Anbahnung und Durchführung internationaler Geschäfte mit den kulturellen Eigenheiten des Ziellandes auseinanderzusetzen. Um Um Unternehmen hierbei zu unterstützen, hat die IHK Mittlerer Niederrhein die kostenlose Publikationsreihe IHK Pocket-Guides, Interkulturelle Kompetenz für die Westentasche, herausgegeben.Jeder Taschenführer hat einen Auslandsmarkt im Blickpunkt und bietet Verhaltenstipps für typische Situationen des Geschäftsalltages, die wichtigsten Kulturmerkmale des jeweiligen Landes sowie Informationen zu Politik, Geschichte und wichtigen Medien.
30. Januar 2024
Unternehmen in Deutschland müssen die Einhaltung von Menschenrechten in ihrem Geschäft sicherstellen. Die Pflichten betreffen nicht nur ihr eigenes Unternehmen, sondern gelten auch für das Handeln ihrer Zulieferer. Dementsprechend sollten betroffene Unternehmen ihre Lieferverträge aktualisieren und mit Vereinbarungen zur Erfüllung der Sorgfaltsverpflichtungen ergänzen. Mit dem Jahreswechsel zu 2024 fallen nun bereits Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte unter das Gesetz. In der Praxis verlangen allerdings große Unternehmen regelmäßig von KMU als Zulieferer ebenfalls die Erfüllung der Pflichtenkataloge.
Die EU wird mit einer neuen Lieferkettenverordnung strengere Anforderungen stellen: Anwendung bereits auf Unternehmen mit 500 Mitarbeitern, Haftung für alle Vorlieferanten und alle Abnehmer in der Kette, keine Befreiung durch Zertifizierungen. Im Dezember haben sich die Vertreter des Europäischen Parlaments und der Länder über den Inhalt der Verordnung geeinigt. Die formelle Bestätigung von Parlament und Rat wird demnächst erwartet.
Zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz hat unser AWF Partner, die Kanzlei 'Herfurth & Partner' aus Hannover, vor einiger Zeit eine Informationsbroschüre veröffentlicht, auf die wir aus Gründen der Aktualität noch einmal hinweisen möchten.
Das EU-Konzept zur Lieferketten, (HP Compact, Steffen Töhte)
Hier direkt zur Veröffentlichung
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