Aktuelle Information  des Außenwirtschaftsforums und seiner Partner zum internationalen Geschehen.
 

Tolle Resonanz beim Nordhessischen Außenwirtschaftstag 2023
Kommen, Treffen, Informieren & Diskutieren! Das war das Motto beim
10. Nordhessischen Außenwirtschaftstag 2023 am 28. September 2023 in Kassel.

Erfolgreiche Geschäfte weltweit! Sichere Lieferungen durch klare Liefervereinbarungen!
Unter dieser Überschrift beleuchtete der Nordhessische Außenwirtschaftstag 2023 in seiner 10. Auflage die Bedeutung des
Regelwerkes Incoterms ® 2020 für die unterschiedlichen Geschäftsbereiche im Unternehmen.
Dabei wurden typische Fragestellungen aus der Geschäftspraxis unter rechtlichen, zollseitigen, steuerlichen und weiteren Aspekten betrachtet.

Zum vollständigen Bericht und Fotostrecke hier

21. August 2023

Neu eingestellt: Der CCS - Compliance Check

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur Überprüfung ihrer Geschäftskontakte. Hierzu müssen die Kundendaten gegen Sanktions- und Embargolisten mit terrorverdächtigen Personen und Organisationen abgeglichen werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet werden.
Unterstützung bietet der neu eingestellte 'CCS Compliance Check', welcher durch unseren AWF-Partner, die Creditreform Kassel / Fulda Schlegel & Busold KG zur Verfügung gestellt wird. Er betrifft gesetzliche Anwendungsbereiche wie
➔ Ei nhaltung der EU-Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus
➔ Überprüfung des Kundenstamms auf „Politisch Exponierte Personen“ (PEP)
➔ Nachgehen von Verdachtsmomenten, die auf Terrorismusfinanzierung hinweisen
➔ Regelmäßige Identitätsprüfung z.B. in Einkauf, Vertrieb, Buchhaltung, Personalwesen
➔ Rechtssicherheit durch Erfüllung der geforderten Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Der CCS Compliance Check bietet die zentrale Beschaffung, regelmäßige Aktualisierung und Aufbereitung der offiziellen Quelldaten und entlastet so das Compliance Management im Unternehmen. Die Unternehmen bleiben so einfach und transparent auf der rechtlich sicheren Seite

Weitere Informationen zu diesem neuen Angebot erhalten Sie hier

15. August 2023

Neu eingestellt: Checkliste für Exportverträge

Enthält ihr aktuell verhandelter Export-/Liefervertrag alle relevanten Punkte, um für grenzüberschreitende Geschäfte gerüstet zu sein?
Solche Fragen behandelt der neu eingestellte 'Quick-Scan für Exportverträge', welcher durch unseren AWF-Partner, die international tätige Kanzlei herfurth.partner Recht International zu Verfügung gestellt wird.

Hier zu den Checklisten

9. August 2023

Neuer Expertentipp/Praxisfall eingestellt - Akkreditiv-Änderung: Gilt sie oder gilt sie nicht?

Wir erhielten die folgende Anfrage: Wir haben eine Frage zu der Änderung eines Akkreditivs, bzw., ob diese Änderung auch ohne unsere ausdrückliche Ablehnung nun gilt oder nicht.
Wir haben ein Akkreditiv aus Indien, in welchem die Verladung per Seefracht vorgesehen war. Vor vier Wochen erhielten wir eine Änderung zu diesem Akkreditiv, dass der Transport nunmehr nicht per See, sondern per Luftfracht erfolgen soll. Dieser Änderung hätten wir so nicht zugestimmt, da es sich um eine CPT Lieferung handelt und somit die Transportkosten zu unseren Lasten gehen. Um zustimmen zu können, hätte, aufgrund der höheren Transportkosten bei Luftfracht, auch der Akkreditivbetrag erhöht werden müssen.
Leider erfolgte auf die Änderung keine Reaktion unsererseits, da die Sachbearbeiterin im Urlaub war und die Änderung einfach in der Akte angelegt wurde. Sie wurde erst wieder offensichtlich, als nun der Versand vorbereitet wurde.
Frage ist, was nun zu tun ist. Gilt die Änderung oder gilt sie nicht?

Die Einschätzung unseres Experten können Sie hier lesen

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