6. Februar 2025
Ihr mittelständisches Unternehmen aus Hessen ist international erfolgreich? Teilen Sie Ihre Erfolgsgeschichte mit und zeigen Sie, was Sie und Ihr Team leisten und wie Sie auf den globalen Märkten überzeugen. Bewerben Sie sich jetzt für den Exportpreis Hessen!
Nutzen Sie diese Chance, Ihre Exporterfolge zu präsentieren. Gewinnen Sie wertvolle Aufmerksamkeit für Ihr Unternehmen.
Als Preisträger des Exportpreis Hessen profitieren Sie von:
Medialer Aufmerksamkeit: Ihre Leistungen werden öffentlich gewürdigt und bekannt gemacht
Imagefilm: Präsentieren Sie Ihre Erfolge in einem professionellen Unternehmensfilm in Deutsch und Englisch
Hochkarätiger Ehrung: Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori zeichnet die Gewinner persönlich in einer feierlichen Zeremonie am 3. Juli 2025 in Frankfurt aus.
Prämiert werden internationale Erfolge von produzierenden Unternehmen, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Handwerksbetrieben mit weniger als 250 Mitarbeitenden in Deutschland.
Der Exportpreis Hessen wird seit 2011 alle zwei Jahre verliehen und ist eine gemeinsame Initiative des Landes Hessen, der hessischen IHKs sowie des Handwerks, um internationale Erfolge hessischer Unternehmen sichtbar zu machen.
4. Februar 2025
Regelmäßig erreichen uns Anfragen seitens Unternehmen zu Fragen aus der täglichen Geschäftspraxis. Aktuell erhielten wir eine Anfrage zum Thema Incoterms (R) 2020, in diesem Fall der nachträglichen Berechnung von Frachtkosten bei Vewendung der Klausel DAP..
Die Stellungnahme unseres Experten finden Sie hier.
8. Januar 2025
Das Statistische Bundesamt hat die aktuelle Ausgabe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2025 veröffentlicht. Es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2024. Zudem wird eine Gegenüberstellung sämtlicher Änderungen gegenüber dem Vorjahr 2024 bereitgestellt.
Außenhandels-Warenverzeichnis 2025
Gegenueberstellung Außenhandels-Warenverzeichnis 2025-2024
15. Januar 2025
Aktuell läuft die Berwerbungsphase für den Exportpreis Hessen. Der Exportpreis Hessen ist eine renommierte Auszeichnung für hessische Unternehmen und wird alle zwei Jahre für besondere Erfolge auf globalen Märkten verliehen. Bewerbungen können noch bis zum 3. März 2025 über die Website eingereicht werden. Die feierliche Preisverleihung findet am 3. Juli 2025 mit Minister Mansoori in Frankfurt statt.
Ausführliche Informationen - hier -
03. Januar 2025
DIHK veröffentlicht AHK World Business Outlook Herbst 2024
Die Entwicklung der Weltwirtschaft und des Welthandels ist robust. Während die deutsche Wirtschaft von dieser weltweiten Entwicklung leider nicht wie in vergangenen Zeiten profitieren kann, ist die Stimmung deutscher Unternehmen an ihren internationalen Standorten weitaus positiver als in Deutschland. Denn dort finden sie oft die Bedingungen vor, die sich an heimischen Standorten zuletzt ungünstig entwickelt haben. (Quelle: IHK Kassel-Marburg)
Diverse Termine im Januar 2025 | Die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025
Zollverlag - Online-Seminare
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und exportierende Unternehmen sollten sich daher stets auf dem „Laufenden“ halten. Wie in jedem Jahr treten auch zum 01.01.2025 zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind.
Zu den aktuellen Änderungen informieren wir in Kooperation mit dem Export-Verlag über Online Seminare an zahlreichen Terminen im Januar 2025 an.
Inhalte - Termine - Anmeldung
25. November 2024
Mit Wirkung zum 01.01.2025 ergeben sich umfangreiche Anpassungen/Neuregelungen bei der Verrechnungspreisdokumentation, die auf Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sowie die Übergangsregelung nach § 1 Abs. 3d AStG durch das Jahressteuergesetz 2024 zurückgehen.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV, welchem der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt hat, treten ab dem 01. Januar 2025 bedeutende Änderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Aufzeichnungspflichten für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle.
Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Erstellung einer Transaktionsmatrix. Diese Matrix soll eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Geschäftsvorfälle beinhalten (Art, Umsatz, beteilige Vertragspartner u.a). In Folge der Änderung wurden die Vorlagepflicht ebenfalls angepasst. Für Prüfungsanordnungen, die ab Januar 2025 bekanntgegeben werden ist die Transaktionsmatrix (ggf. zusammen mit der Stammdokumentation (Master File) unaufgefordert vorzulegen. Die Vorlage der Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (Local File) ist erst nach gesonderter Aufforderung durch die Betriebsprüfung (innerhalb von 30 Tagen) vorzulegen.
Bei Nichtvorlage der oben genannten Dokumente innerhalb der gesetzlichen Fristen drohen Sanktionen in Höhe von mindestens 5.000 €.
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 5609 7090 310 |