29. April 2020

Mögliche Gefahrerhöhung durch Cyberangriffe wegen zunehmender Heim-/Telearbeitsplätze

Die derzeit steigende Auslagerung der Tätigkeiten ins Homeoffice birgt unvorhergesehene Risiken und betriebliche Herausforderungen für Unternehmen und Angestellte auch im Rahmen der Cyberversicherung. Unternehmen müssen die Risiken für ihre Organisation neu bewerten und ihre IT-Sicherheitsrichtlinien auf den Arbeitsplatz zu Hause erweitern.
Immer mehr uternehmen nutzen grundsätzlich die Sicherheit gegen Schäden aus Cyberattacken durch die Anwendung von Cyberversicherungen. (wer heirzu gerne Informationen wünscht sollte sich hierüber einmal informieren). Aber auch für Unternehmen , welche diese ealtiv neuen Arten von Versicherungsschutz bereits nutzen sind gut beraten einmal zu berprüfen, ob die aktuellen Veränderungen durch die zunehmende Nutzung von Home-Office Arbeitsplätzen auch in den Versicherungsbedingungen ausreuichend beachtet sit.
Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz durch eine verstärkte Homeoffice Nutzung in den gängigsten Cyberversicherungen am Markt nicht gefährdet, allerdings können veränderte Umstände zu Vertrags- bzw. Obliegenheitsverletzungen führen.

Wichtig: Sofern sich Anwendungen oder Sicherheitsstandards aufgrund der aktuellen Situation grundlegend geändert haben, liegt eine mögliche, anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung vor!
Sollte im Schadenfall festgestellt werden, dass der Versicherungsnehmer eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung pflichtwidrig nicht gemeldet hatte, dann kann es zu evidenten Auswirkungen bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers kommen, siehe dazu bitte §§ 23 ff. VVG.
Für viele Cyberverträge gilt daher: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist es wichtig, dass die vertraglichen Obliegenheiten in Sachen IT-Sicherheit und Datenschutz auch mit Blick auf die erstmalige Einrichtung bzw. den Ausbau von zusätzlichen Homeoffice-Arbeitsplätzen eingehalten werden.

Bitte nutzen Sie die Checkliste, um zu bewerten, ob eine meldepflichtige Gefahrenerhöhung besteht.

Direkt zur Checkliste gelangen Sie hier

 

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