20. März 2021
Tolle Resonanz bei AWF-Online-Forum am 17. März 2021: Der Brexit ist da!
Da situationsbedingt die Außenwirtschafts-Praxisforen weiterhin nicht als Präsenzveranstaltung möglich waren, lud das Außenwirtschaftsforum zu einem AWF-Online-Praxisforum am 17. März 2021 ein.
Denn die Bedeutung der Thematik ist für die Unternehmen enorm. Zwar haben sich die EU und Großbritannien auf ein Handelsabkommen geeinigt, die Ungewissheit über die Auswirkungen des Brexit für die deutsche Wirtschaft sorgt dennoch für große Unsicherheit bei unseren Unternehmen. Insbesondere auch bezüglich umsatz-/steuerlicher Auswirkungen und im Kontext von Mitarbeiterentsendungen sind viele Fragen offen. Hierzu informiertn Fachexperten aktuell und praxisorientiert und beantworteten Fragen der Unternehmensvertreter /innen.
24. Februar 2021
Neue Regelungen für Kleinbetragssendungen innerhalb der EU ab 1. Juli 2021
Bei Bestellungen und Lieferungen über das Internet wird es ab Jahresmitte zu Rechtsänderungen bei der Mehrwertsteuer und bei Zollregelungen kommen.
Ziel der Neuregelung soll die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen sein: Die Lieferschwelle von 22 Euro Warenwert, bis zu der Waren bislang mehrwertsteuerfrei in die EU geliefert werden können, fällt weg. Dafür gibt es für Warenwerte unter 150 Euro Erleichterungen im MwSt-Verfahren. Die Rechtsänderung zur Jahresmitte setzt den zweiten Teil des so genannten MwSt-Digital-Paketes um. Insgesamt sollen die Rechtsänderungen die Rechtstreue der Importeure steigern und ihnen zugleich ihre Wirtschaftstätigkeit erleichtern.
Zum Thema Brexit: Sonderseite mit aktuellen Informationen
Aufgrund der zunehmenden Anfragen zum Thema Brexit haben wir eine Sonderrubrik mit einer Sammlung aktueller Informationen eingerichtet.
05. Januar 2021
Der Brexit ist da - wichtige Informationen für Unternehmen
Am 24. Dezember 2020 haben sich die Unterhändler der Europäischen Union und des Vereinigten Königreiches auf einen Vertragsentwurf zum Austritt aus dem EU-Binnenmarkt geeinigt. Das britische Unterhaus hat den Freihandelsvertrag mit großer Mehrheit angenommen, die Akzeptanz des Oberhauses gilt als sicher. Damit kann das Vertragswerk ab dem 1. Januar 2021 vorläufig bis zum 28. Februar 2021 angewendet werden. Die Zustimmung der EU-Staats- und Regierungschefs und der Parlamente steht noch aus. Der jetzt vorliegende Vertragstext ist daher noch nicht endgültig. In einer Veröffentlichung stellt die IHK Kassel-Marburg die wesentlichen Punkte des Abkommens in einer Kurzübersicht vor.
10. Dezember 2020
Weltweit erfolgreich? Hessischer Exportpreis 2021: - Bewerbungen ab sofort möglich
Hessens Wirtschaft erwirtschaftet mehr als die Hälfte ihrer Umsätze im Ausland. Treiber des Exportgeschäfts sind dabei nicht nur große Unternehmen; gerade auch der Mittelstand hat viele 'Exportchampions' zu bieten. Diese besonderen Leistungen kleinerer und mittlererer Unternehmen auf Auslandsmärkten werden bereits zum sechsten Mal mit dem Hessischen Exportpreis gewürdigt. Wenn auch Ihr Unternehmen mit Produkten oder Dienstleistungen international erfolgreich ist, bewerben auch Sie sich für den Hessischen Exportpreis 2021.
Vom 1. Dezember 2020 bis zum 26. Februar 2021 können sich mittelständische Produzenten, Dienstleister und Handwerksbetriebe bewerben. Vorausgesetzt, sie exportieren oder sind grenzüberschreitend tätig, haben nicht mehr als 250 Beschäftigte und weisen einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro auf. Verliehen wird der Hessische Exportpreis in den drei Kategorien: „Handwerk“, „Dienstleistung und Beratung“ sowie „Industrie und Handel".
17. November 2020
Die Zeit rennt: Wie ist der aktuelle Stand zum bevorstehenden Brexit?
Die Zeit rennt, und auch im Industriepark Kassel fragen sich Viele: Wie eigentlich ist der aktuelle Stand zumbevorstehenden Brexit?
Um hier Antworten auf di drängendsten Fragen zu geben veranstalten die hessischen IHK's in der Woche vom 23. bis zum 30. November die kostenfreie Webinar-Reihe "BREXIT-Week"
15. November 2020
Die steuerlichen Folgen eines No-Deal-Brexit
Die Brexit-Übergangsphase endet mit dem 31.12.2020 und es ist immer noch nicht absehbar, ob Großbritannien und die EU sich auf ein Handelsabkommen einigen können. Unternehmen, die sich bisher noch nicht genauer mit den steuerlichen Folgen eines „No-Deal-Brexit“ befasst haben, sollten dies spätestens jetzt tun.
Aufgrund des bevorstehenden Brexit können sich (erhebliche) steuerliche Folgen für Ihr Unternehmen ergeben, sofern Sie Liefer- und Leistungsbeziehungen zum Großbritannien unterhalten oder über Tochter- bzw. Holdinggesellschaften oder Betriebsstätten in Großbritannien verfügen.
Hier zu ausführlichen Informationen und zur Terminvereinbarung
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
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