27. April 2020
die Corona-Pandemie stellt die globale Handelsfinanzierung vor neue, unbekannte Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für das Akkreditivgeschäft, das von der Präsentation von Originaldokumenten innerhalb bestimmter Fristen abhängt. So sind zurzeit u.a. Partner- bzw. Korrespondenzbanken nur schwer erreichbar oder es ist die physische Präsentation von Dokumenten gar nicht mehr erlaubt. Deshalb hat eine Expertengruppe der ICC-Bankenkommission innerhalb kurzer Zeit einen Leitfaden erstellt, wie die ICC-Bankenregeln (UCPs, eUCPs, URDGs, URCs, eURCs, URRRs, URBPOs) in Corona-Zeiten angewendet werden können.
17. April 2020
Der nächste Rettungsschirm: Weil die Versicherer einen zu hohen Ausfall bei Lieferantenkrediten fürchten, springt nun der Bund ein. Im Gegenzug erhält er einen Großteil der Prämien für dieses Jahr.
9. April 2020
Das neuartige Coronavirus wirkt sich negativ auf den Welthandel aus und trifft somit auch unsere Exportwirtschaft. In etlichen Ländern ist das Geschäftsleben massiv beeinträchtigt. Die IHK Kassel-Marburg hat hierzu neu eine Zusammenstellung von wichtigen Informationen veröffentlicht, insbesondere auch die Auswirkungen auf spezielle Länder.
8. April 2020
Die ICC hat ihre Musterklausel zur Absicherung gegen höhere Gewalt und Härtefälle von 2003 aktualisiert. Die Darstellung der neuen Klauseln wurde vereinfacht und neue Optionen zur nachträglichen Anpassung von Verträgen aufgenommen. Ein Leitfaden erläutert die vertragliche Anwendung der Klauseln.
8. April 2020
Die kasseler Sparkasse informiert zu wirtschaftlichen auswirkungen der Corona Pandemie.
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8. April 2020
Sehr wahrscheinlich spüren auch Sie, wie viele andere Unternehmen, die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Wir als regionale Sparkasse mit Hausbankfunktion für ca. jede(n) zweite(n) Gewerbetreibende(n) und Unternehmer/in sind hier besonders gefordert.
Dieser Aufgabe stellen wir uns mit hohem Engagement. Denn wir wollen und werden auch in diesen schwierigen Zeiten ein starker Partner unserer Kunden sein. Daher werden wir alle notwendigen und machbaren Maßnahmen ergreifen, damit Sie gut durch die Krise kommen.
2. April 2020
Die Geschäftsführung haftet mit dem Privatvermögen schon dann persönlich, wenn dem Unternehmen ein bilanzieller Schaden entstanden ist, der auf eine Pflichtverletzung eines Geschäftsführers zurückzuführen ist. Wichtig: Einfache Fahrlässigkeit reicht bereits aus - umgangssprachlich also „bloße Unachtsamkeit“.
Natürlich ist kein Geschäftsführer oder Vorstand den Coronavirus per se verantwortlich zu machen, jedoch kann es ihm/ihr in seiner Organschaft passieren, dass ihm/ihr verletzte Pflichten bzw. Managementfehler angelastet werden, durch die das Unternehmen einen finanziellen Schaden davongetragen hat.
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
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