23. Oktober 2019
Das Engagement auf internationalen Märkten bietet Unternehmen neue Chancen, konfrontiert sie jedoch auch mit höheren Herausforderungen und Risiken. Auch für das neue Jahr sind Änderungen geplant, deren Nichtbeachtung zu wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen führen kann. Die Informationsveranstaltung beleuchtet in kompakter Form verschiedene Bereiche und jeweils zu berücksichtigende Änderungen.
Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Ab dem 01.01.2020 sind die von der EU beschlossenen sog. „Quick Fixes“ in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend anzuwenden, womit sich im Bereich des Umsatzsteuerrechts erhebliche Änderungen ergeben. Zwar strebt die EU eine vollständige und endgültige Neureglung des Mehrwertsteuersystems bis zum Jahr 2024 an, als Sofortmaßnahmen dienen die „Quick Fixes“ aber schon jetzt der Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung sowie der Erhöhung von Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Die „Quick Fixes“ betreffen die umsatzsteuerliche Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reihengeschäften und Konsignationslagergeschäften.
So werden beispielsweise die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers und die ordnungsgemäße Abgabe der Zusammenfassenden Meldung materiell-rechtliche Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Bisher war beides lediglich eine bloße formelle Voraussetzung für eine solche Steuerbefreiung.
Der Vortrag gibt daher einen Überblick über die Änderungen des Umsatzsteuerrechts und deren Folgen für die betroffenen Unternehmen, um nicht der Gefahr zu begegnen, ab dem 01.01.2020 einer Definitivbelastung der Umsatzsteuer im Sinne eines „Margenkillers“ zu unterliegen.
Referent ist Felix Conradi, Geschäftsführer der FACT Steuerberatungsgesellschaft mbH Kassel, und dort spezialisiert auf Internationales Steuerrecht und Umsatzsteuerrecht.
Neue Kosten bei Seetransporten: Weltschifffahrtsorganisation IMO schreibt weltweit Schwefellimit in Kraftstoffen ab 2020 vor
Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) will die Schwefeloxid-Emissionen durch Schiffskraftstoffe deutlich verringern. Dazu wird der weltweit maximal zulässige Wert für den Schwefelgehalt ab 2020 herabgesetzt. Schweröle, die von Schiffen verwendet werden, können derzeit einen Schwefelgehalt von 3,5 Prozent aufweisen. Dies wird auf 0,5% ab 1. Januar 2020 um ca 80% reduziert. Damit wird die Umwelt deutlich entlastet, Seetransporte erfordern andererseits neue Kalkulationsgrundlagen. Der Vortrag informiert über die Auswirkungen auf internationale Geschäfte die per Seefracht durchgeführt werden.
Referentin ist Nicole Wittich, Kühne + Nagel (AG & Co.) KG, Kassel
Im Anschluss an die Veranstaltung ist Zeit für Fragen und zum Erfahrungsaustausch.
In den Live-Webinaren dieser Serie „Erfolg im Ausland“ berichten die GTAI-Auslandskorrespondenten sowie Vertreter der deutschen Auslandshandelskammern, externe Experten und Unternehmer über Chancen für deutsche Unternehmen im Ausland. Ein Webinar am 10. Oktober beschäftigt sich mit dem aktuellen Thema: Brexit:wohin steuert die Wirtschaft. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, auch die Aufzeichnung früherer Webinare aufzurufen, finden Sie -hier - .
Brexit - es dürfte spannend werden. Die britische Regierung will unverändert einen Austritt zum 31. Oktober. Noch immer, obgleich wieder verhandelt wird, ist eine wirkliche Einigung auf ein Austrittsabkommen nicht in Sicht, und im Parlament gibt es keine klaren Mehrheiten und ganz besonders nicht für einen Austritt ohne Abkommen (den so genannten No-Deal Brexit).
Wir haben für Sie daher einige informationsquellen zusammengefasst, auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen.
Über das Portal wird eine einfache Kommunikation der Zollverwaltung mit Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Dabei soll von Registrierung, Antragsabwicklung, Kommunikation bei Rückfragen bis Bereitstellung von Bescheiden alles über eine Stelle abgewickelt werden.
Auch in diesem Jahr verlief der bereits 8. Nordhessische Außenwirtschaftstag sehr erfolgreich.
Einen Rückblick auf die Veranstaltung und eine Fotogalerie finden Sie - hier - .
Ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Kassel verhandelte mit einem russischen Unternehmen mit Sitz in Moskau eine Warenlieferung im Wert von 100.000 Euro.Es gelang dem deutschen Unternehmen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde zu legen. Diese sind zweisprachig, sowohl in der deutschen als auch in der russischen Sprache und beinhalten eine Klausel hinsichtlich des Vorrangs der deutschen Fassung.
Das russische Unternehmen akzeptierte die AGB und bestätigte dies schriftlich. Derart, aus Sicht des Exporteurs gut gerüstet und rechtlich abgesichert , wurde die Ware nach 30% Vorkasse produziert und ordnungsgemäß nach Moskau geliefert. Was nicht kam war der der Geldeingang.
Lesen Sie hier wie es weiterging.
Uns erreichte die folgende Information, welche wir hier zur eventuell erforderlichen Anpassung von Kalkulationen gerne veröffentlichen.:
Aufgrund der angespannten politischen Lage im Arabischen Golf und der Straße von Hormus, haben die Reedereien eine „War Risk Surcharge“ angekündigt.
Diese gilt für alle Verschiffungen nach Bahrain, Irak, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi Arabien (Damman, Riyadh, Jubail), die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für Verschiffungen in Umladung über eines der genannten Länder.
Der Zuschlag soll bis auf Widerruf gültig sein, bzgl. der Höhe der Kosten sprechen Sie am besten Ihren Spediteuer an.
Die Kosten sind vom Frachtzahler zu tragen.
Bei Fragen rund um das Thema Transport können Sie sich immer auch an unseren hierauf spezialisierten Partner Kühne + Nagel wenden.
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 5609 7090 310 |