25. November 2024

Mit Wirkung zum 01.01.2025 ergeben sich umfangreiche Anpassungen/Neuregelungen bei der Verrechnungspreisdokumentation, die auf Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sowie die Übergangsregelung nach § 1 Abs. 3d AStG durch das Jahressteuergesetz 2024 zurückgehen.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV, welchem der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt hat, treten ab dem 01. Januar 2025 bedeutende Änderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Aufzeichnungspflichten für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle.

Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Erstellung einer Transaktionsmatrix. Diese Matrix soll eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Geschäftsvorfälle beinhalten (Art, Umsatz, beteilige Vertragspartner u.a). In Folge der Änderung wurden die Vorlagepflicht ebenfalls angepasst. Für Prüfungsanordnungen, die ab Januar 2025 bekanntgegeben werden ist die Transaktionsmatrix (ggf. zusammen mit der Stammdokumentation (Master File) unaufgefordert vorzulegen. Die Vorlage der Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (Local File) ist erst nach gesonderter Aufforderung durch die Betriebsprüfung (innerhalb von 30 Tagen) vorzulegen.
Bei Nichtvorlage der oben genannten Dokumente innerhalb der gesetzlichen Fristen drohen Sanktionen in Höhe von mindestens 5.000 €.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 sind Anpassungen bei den Regelungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen erfolgt. Der Bundesrat hat diesen Regelungen zugestimmt.
Der Fremdvergleich bei grenzüberschreitenden konzerninternen Inbound-Finanzierungen wurde durch das Wachstumschancengesetz Anfang des Jahres neu geregelt. Um den Zinsabzug in Deutschland auch künftig sicherzustellen, müssen bei dem Abschluss neuer Finanzierungsbeziehungen und bei der Anpassung bestehender Finanzierungsbeziehungen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

a) Ermittlung des Zinssatzes auf Basis eines Gruppenratings
b) Glaubhaftmachung, dass die Finanzierung wirtschaftlich benötigt wird (Business Purpose Test) und
c) Glaubhaftmachung, dass Zinsen und Tilgung während der gesamten Laufzeit erbracht werden können (Cash Flow Test)

Diese Informationen erhielten wir seitens unseres AWF-Partners, der
FACT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Für Fragen im Zusammenhang mit den Neuregelungen unterstützt man Sie dort ebenso gerne wie bei der Erstellung einer Transaktionsmatrix oder bei der Erstellung eines Ratings.
Wenden Sie sich hierzu gerne an die Spezialisten im Bereich des internationalen Steuerrechts: Felix Conradi, Christoph Vaupel und Maximilian Wollenhaupt.

Außenwirtschaftsforum
ein Projekt der ibs Außenwirtschaftsberatung Külzer-Schröder & beteiligter Partner

Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar

Fon +49 (0) 176. 1034 7866  | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.