10. Oktober 2025
Das russische Finanzministerium hat der Regierung ein umfassendes Paket von Änderungen zum russischen Steuergesetzbuch vorgelegt. Es zielt darauf ab, die Haushaltseinnahmen zu erhöhen. Sollten die Änderungen angenommen werden, erwartet die Wirtschaft, insbesondere KMU, ab dem 1. Januar 2026 erhebliche Steuererhöhungen. Zu den wichtigsten geplanten Neuerungen gehören Änderungen bei der Mehrwertsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Es wird allgemein erwartet, dass die Steueränderungen so vom russischen Parlament angenommen werden.
Einer der Hauptvorschläge ist die Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 20% auf 22%. Für sozial wichtige Güter soll jedoch weiterhin der ermäßigte Satz von 10% gelten. Außerdem ist geplant, die jährliche Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für Unternehmen, die das vereinfachte Besteuerungssystem anwenden, von 60 Millionen auf 10 Millionen Rubel zu senken. Dies wird viele KMUs betreffen, die derzeit nach dem vereinfachten Besteuerungssystem arbeiten.
Für KMU stehen weitere wichtige Änderungen an. Das Finanzministerium schlägt vor, die während der Pandemie eingeführten ermäßigten Tarife für Sozialversicherungsbeiträge (15% statt 30% für Zahlungen, die den Mindestlohn übersteigen) abzuschaffen. Diese werden nur für bestimmte prioritäre Branchen beibehalten. Unternehmen in den Bereichen Handel, Bauwesen und einer Reihe anderer Branchen müssen den allgemeinen Tarif anwenden.
Die Änderungen betreffen auch das Glücksspielgewerbe, für das eine neue Steuer eingeführt wird. Positiv ist, dass die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme des föderalen Investitionsabzugs für Unternehmensgruppen erweitert werden sollen: Jedes Mitglied einer Gruppe von Steuerpflichtigen, das Kapitalinvestitionen getätigt hat, kann die Vergünstigung unabhängig von der Branche in Anspruch nehmen.
Die vorgeschlagenen Änderungen gehören zu den folgenreichsten im Steuerbereich der letzten Jahre. In Anbetracht des geplanten Inkrafttretens schon ab 1. Januar 2026 ist es für Unternehmen bereits jetzt ratsam, die möglichen Auswirkungen auf ihre Tätigkeit zu analysieren.
Quelle: Brand & Partner, Pokrovskij bulvar 4/17, Geb. 1, Büro 2,101000 Moskau
Russische Förderation
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Herfurth Abendkonferenz am 21. Oktober 2025 von 17:00 - 19:00Uhr
Geschäftmodelle mit KI
Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Luisenstr. 5, 30159 Hannover
Kaum ein Unternehmen kann darauf verzichten, künstliche Intelligenz einzusetzen und seine Prozesse und Geschäftsmodelle darauf auszurichten. Analytische und generative KI sind vielfachbereist leistungsstärker als menschliche Fähigkeiten, aber unterschiedlich zuverlässig. Wie weit kann und darf sich das Management auf die Ergebnisse verlassen? Was bedeutet es, KI für Entwicklungen und Prüfungen nicht einzusetzen? Ist die eingesetzte KI frei von Rechten Dritter? Wer haftet für Fehler der KI? Und wer ist der Herr über das von der KI erzeugte Datenmaterial? Für die Haftung des Unternehmens gibt der AI Act der EU jetzt einen Rahmen mit vier Risikoklassen, die meiste KI dürfte in den unkritischen Bereich fallen, kann aber leicht eine kritische Grenze überschreiten.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei!
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Herfurth Abendkonferenz am 11. November 2025 von 17:00 - 19:00Uhr
Verriebspartner im Ausland
Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Luisenstr. 5, 30159 Hannover
Mit ihrer besonderen technologischen Kompetenz sind viele mittelständische deutsche Unternehmen im Ausland erfolgreich, ihre Exportquote reicht nicht selten bis zu 80 %. Dabei setzten Mittelständler bei Erschließung neuer Märkte oft erfolgreich auf Vertriebspartner im Zielland. Diese kennen Markt, Kultur und Sprache, und das Unternehmen muss nicht sofort große Beträge in eine Präsenz vor Ort investieren. Allerdings muss die Zusammenarbeit auf ein solides Fundament gestellt werden, um den Markt zu erschließen. Hat der Agent im Ausland die Funktion eines Vertragshändlers, ist er auch der Importeur und oft der exklusive Generalvertreter und Servicepartner. Entsprechend klar müssen seine Aufgaben definiert und gesichert sein: Lagerhaltung, Reaktionszeiten, Vertriebspflichten, Absatzziele, Mindestauftragsvolumen, Preisgestaltung und Wettbewerb. Im Ausland gelten naturgemäß oft andere rechtliche Prinzipien als in Europa, häufig aber ähnliche, jedoch um Detail anders.
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24. September 2025
Herfurth Abendkonferenz am 30. September 2025 von 17:00 - 19:00Uhr
Der Data Act im Unternehmen
Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Luisenstr. 5, 30159 Hannover
Daten sind der neue Rohstoff, der mit einem hohen Wert eingeschätzt wird, dies gilt insbesondere für Maschinendaten. Aber wem gehören diese Daten? Der Act Data ordnet die Daten jeweils den Dateninhabern und Datenerzeugern zu, insbesondere erhalten die Nutzer von Plattformen eigene Rechte auf Zugang, Übertragung und Weitergabe „ihrer“ Daten. Diese Regeln treffen nicht nur große Techkonzerne, sondern jedes Unternehmen, das Daten erzeugt oder bei dem Daten Anderer entstehen. Verbreitete Anwendungen finden sich in der Steuerung und Überwachung von Maschinen und Fahrzeugen, aber auch in digitalen Serviceplattformen für Dienstleister. Seit August müssen Unternehmen die erforderlichen technischen und rechtlichen Bedingungen für den rechtskonformen Umgang mit Maschinendaten geschaffen haben.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei!
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Kommen, Treffen, Informieren & Diskutieren! Unter diesem Motto fand am 11. September der bereits 12. Nordhessische Außenwirtschaftstag statt.
Veranstaltungsort der durch das Aussenwirtschaftsforum und die IHK Kassel-Marburg gemeinschaftlich durchgeführten Veranstaltung waren auch in diesem Jahr die Räumlichkeiten der IHK in Kassel.
Fit für die aktuellen Herausforderungen des Außenhandels!
Auf zu neuen Märkten: Chancen nutzen – Risiken mindern!
Unter dieser Überschrift stand in diesem Jahr der Außenwirtschaftstag. Stürmische Zeiten erfordern entschlossenes Handeln – und einen Blick auf Chancen und Potentiale. Mit seinen Beiträgen nahm der Nordhessische Außenwirtschaftstag 2025 Chancenmärkte in den Fokus und beleuchtete zugleich die vielfältigen Gefahren, die mit dem internationalen Geschäft einhergehen können.
So ist beispielsweise festzustellen, dass viele Unternehmen ihr Augenmerk auf neue Länder richten, oftmals ohne zugleich die Risiken einer potentiell protektionistischen Wirtschaftspolitik zu bedenken. Neben einem Fokus auf internationale Märkte zeigen die Referenten auf, wie man möglichst sicher neue Geschäftspartner akquirieren kann oder auch, wie leicht man auf dubiose Betrugsmaschen – dank KI – reinfallen kann. Ferner bot der Außenwirtschaftstag eine hervorragende Möglichkeit zur Vernetzung mit potentiellen Geschäftspartnern – und eröffnete zugleich ein großes Beratungsangebot im Rahmen des „Internationalen Marktplatzes“.
Mit seinem weit gefächerten Portfolio beleuchtete der Nordhessische Außenwirtschaftstag 2025 aktuelle internationale Geschäftspraxis, und behandelte dabei zahlreiche Fragestellungen unter rechtlichen, zollseitigen, steuerlichen, logistischen und weiteren Aspekten. Dadurch erhielten Unternehmen wertvolle Anregungen und Informationen für die zielführende und rechtssichere Abwicklung ihrer Auslandsgeschäfte.
Bei Podiumsdiskussionen beantworten die Referenten individuelle Fragestellungen und gaben darüber hinaus in Einzelgesprächen vertrauliche Antworten und Einblicke in konkrete Lösungsansätze.
27. Juni 2025
Wir erhielten die folgende Anfrage. Wir verwenden als ‚Standard-Incoterms ® -Klausel EXW, da uns dies als Verkäufer am vorteilhaftesten und einfachsten erscheint. Nun planen wir erstmals, zur Sicherung einer Zahlung, ein Akkreditiv zu verwenden und haben die Information erhalten, dass das bei EXW nicht möglich ist.
Können Sie uns sagen, warum das so ist – vielen Dank im Voraus.
Zur Stellungnahme unseres Experten gelangen Sie hier
8. Mai 2025
Erneut lädt die Kanzlei Brand & Partner, Moskau, ein zu einem kostenfreien Video-Meeting „Business-Update Russland 2025“ am Dienstag, 13.05.2025, 14.00 Uhr MESZ,
welches gemeinsam mit dem Deutsch-Eurasischen Wirtschaftsbund aus Hamburg veranstaltet wird.
- Rückkehrbedingungen für ausländische Unternehmen
- Aktuelle Steuerpraxis
Thomas Brand und Valeria Khmelevskaya, Partner bei Brand & Partner in Moskau, berichten über rechtliche Reglungen für deutsche Unternehmen, die überlegen auf den russischen Markt zurückzukehren oder sich erstmals mit dem russischen Markt beschäftigen. Wie werden Aktivitäten deutscher Firmen in Russland rechtlich gesehen, wie ist die Wettbewerbslage? Welche Möglichkeiten gibt es für Zahlungsverkehr und Finanzierungen? Wie ist die jüngste Praxis wg. der Gegensanktionen? Welchen Folgen haben die aktualisierten Weiß- und Schwarzlisten des Föderalen Steuerdiensts Russlands? Wie funktioniert die Aufrechnung der deutschen Quellensteuer in der Praxis?
Ihre Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldungen bitte unter
Informationen zu Brandt und Partner auch unter www.bbpartners.ru
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 5609 7090 310 |