15. November 2020

Die steuerlichen Folgen eines No-Deal-Brexit

Die Brexit-Übergangsphase endet mit dem 31.12.2020 und es ist immer noch nicht absehbar, ob Großbritannien und die EU sich auf ein Handelsabkommen einigen können. Unternehmen, die sich bisher noch nicht genauer mit den steuerlichen Folgen eines „No-Deal-Brexit“ befasst haben, sollten dies spätestens jetzt tun.
Aufgrund des bevorstehenden Brexit können sich (erhebliche) steuerliche Folgen für Ihr Unternehmen ergeben, sofern Sie Liefer- und Leistungsbeziehungen zum Großbritannien unterhalten oder über Tochter- bzw. Holdinggesellschaften oder Betriebsstätten in Großbritannien verfügen.

Wir zeigen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch auf:

• welche Auswirkungen der Brexit auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland hat,
• welche Auswirkungen sich aus dem Wegfall der sog. „Mutter-Tochter-Richtlinie“, die lediglich innerhalb der EU-Staaten gilt,
  ergeben; insb. auf bestehende Lizenz- und Zinsvereinbarungen sowie auf Dividendenzahlungen aus oder nach Großbritannien,
• welche zollrechtlichen Folgen der Brexit hat,
• welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen sich ergeben, insb. im Hinblick auf die Rechnungsstellung und die Änderungen
  bei den Buch- und Belegnachweisen für umsatzsteuerfreie Lieferungen (denn ab dem 01.01.2021 gilt Großbritannien als umsatzsteuerliches Drittland).

Das FACT-Team freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Für einen Gesprächstermin erreichen Sie uns wie folgt:

FACT Steuerberatungsgesellschaft mbH
Johanna-Waescher-Straße 13
34131 Kassel

Ihre Ansprechpartner:
Felix Conradi & Christoph Vaupel

Telefon:(0561) 316686-0
Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: www.fact-ks.de

 

Außenwirtschaftsforum
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