( Stad Mai 2020 ) Wir haben Waren (Werkzeug aus Stahl) aus China geliefert bekommen. Die Ware wurde DAP bestellt und sollte bis zu unserer Firma geliefert werden.
Bei der Zollbearbeitung kam es nun zu Bearbeitungsgebühren.
Nun frage ich mich, wer diese Gebühren zahlen muss? Ist hier nicht der Verkäufer in der Pflicht, diese zu tragen?

Vielen Dank für Ihre Antwort:
Und so antwortete unser Experte:

Bei einer Lieferung auf Basis DAP und einem benannten Bestimmungsort Unternehmen des Käufers ist der Verkäufer tatsächlich für die Lieferung der Ware inklusive der Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort beim Käufer zuständig.
Ausdrücklich ausgenommen sind hierbei die Kosten für die Durchführung sämtlicher erforderlicher Einfuhrformalitäten. Dies obliegt dem Käufer.
Davon ausgehend, dass die in der Anfrage genannten Zollkosten bei der Einfuhr der Ware angefallen sind ist, wären diese also kostenseitig beim Käufer zu verbuchen.
Sollten die Kosten allerdings bei der Ausfuhr entstanden sein (dies geht aus der Anfrage nicht klar hervor), dann wären Sie dem Kostenbereich des Verkäufers zuzuordnen

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

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