Durch die Globalisierung der Wirtschaft gewinnt der internationale Warenhandel immer stärker an Bedeutung. Längst sind es nicht mehr nur die ‚Großen‘, die weltweit Handel miteinander treiben. Grundsätzlich ist man sich einig. Die Ware soll von A nach B. Und zwar zunächst per LKW bis in einen Seehafen im Land des Verkäufers, dort aufs Schiff und einmal über den Ozan bis in den Hafen im Lad des Käufers, und von dort dann wieder per LKW bis an den endgültigen Bestimmungsort. So weit so gut. Hierfür ist allerdings einiges zu erledigen.
(Stand Januar 2024 - von Christoph Külzer-Schröder, ICC zertifizierter Incoterms ® 2020 Experte) Im Nachgang zum Expertentipp vom November zur Umstellung von EXW auf FCA erreichen uns regelmäßig Anfragen, warum denn überhaupt umgestellt werden sollte. Denn unverändert wird bei vielen Unternehmen die Incoterms ® Klausel EXW (Ex Works / Ab Werk) häufig standardmäßig bei internationalen Liefergeschäften vereinbart.
Warum es besser wäre (und auch von der ICC so empfohlen wird) FCA zu verwenden, sollen folgenden Ausführungen erläutern.
„Wir verwenden EXW, weil wir uns da um nichts kümmern müssen und alle Angelegenheiten rund um den Transport durch den Käufer zu erbringen sind“. So äußern sich häufig Unternehmensvertreter zu dem Thema. Das ist im Grunde auch zutreffend, aber durch die Vereinbarung der EXW Klausel und der tatsächlichen Vorgehensweise in der Praxis entstehen oftmals erhebliche Risiken. Denn: Was bedeutet eigentlich EXW?
Zum Thema Havarie Grosse im Suezkanal: Jetzt wird es für Unternehmen mit Waren auf dem Schiff wohl teuer!
Wir erhielten die folgende Anfrage seitens eines exportierenden Unternehmens: Hallo zusammen! Vielleicht könnten Sie uns bei der Lösung eines immer wieder kehrenden Problems helfen. Übliches Procedere unseres Vertriebs ist die Erstellung von Angeboten ins Ausland auf Basis FCA. Dies erfolgt vor allem vor dem Hintergrund, dass wir meistens mit kundenspezifischen Sonderfertigungen arbeiten und hierbei zur Zeit der Angebotserstellung noch nicht sicher ist, wie die Ware zu verpacken sein wird. Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung lauten dann durchgängig auf FCA.
Immer wieder erleben wir allerdings, dass der Käufer, statt die Ware abzuholen, dann doch den Versand durch uns erledigt haben möchte. Dementsprechend ändern wir die Incoterms in der Proformarechnung dann auf DAP ab und berechnen dem Kunden ergänzend zum ursprünglichen Angebot die Verpackungs- und Versandkosten.
Nun wurden wir durch unseren Wirtschaftsprüfer angehalten, unbedingt übereinstimmende Incoterms auf AB und auszuweisen.
Nun fragen wir uns, wie wir dieses Problem lösen könnten: Sollten wir künftig gleich im Angebot die Klausel DAP verwenden mit Zusatz „… in Abweichung von den Regelungen der Incoterms ® 2010 sind die anfallenden Frachtkosten nicht im genannten DAP Preis enthalten, sondern werden separat in der aktuell anfallenden Höhe dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt…“
Oder sollten wir dem Kunden dann eine geänderte Auftragsbestätigung mit Abänderung auf DAP schicken? Danke vorab für Ihre Unterstützung!
Und so antwortete unser Experte:
(Stand 8'2020) Wir sind ein Unternehmen welches medizinischen Bedarf in größerem Umfang aus China importiert. Um einen gut kalkulierbaren Preis zu erhalten schließen wir üblicherweise unsere Verträge mit dem chinesischen Lieferanten auf Basis CIF Hamburg. Dort holen wir die Ware auf eigene Kosten ab.
Nun hat mir ein Geschäftspartner, der dies selbst so praktiziert hatte, mitgeteilt, er sei auf CFR umgestiegen, da vor dem Hintergrund einer möglichen Havarie Grosse bei CIF größte Gefahren für den Käufer/Importeur lauern können bis hin zur Inanspruchnahme des Unternehmensvermögens. Das verstehe ich nicht, da doch der Transport durch den Verkäufer versichert wird. Können Sie uns dazu weiterhelfen?
Unser Experte antwortet wie folgt:
Wir erhielten die folgende Anfrage seitens eines exportierenden Unternehmens:
Wir haben einen Kunden mit Sitz in Spanien und möchten an diesen unter Verwendung der Klauseln CPT oder DAP liefern.
Nun stellt sich die Frage, ob wir die Klauseln wie folgt gestalten können:
CPT Valencia (-> Lieferadresse), Incoterms 2020
Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand
DAP Valencia(-> Lieferadresse), Incoterms 2020
Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand
ich hoffe dass Sie mir bei folgenden Fragen weiterhelfen können.
Und so antwortete unser Experte:
( Stad Mai 2020 ) Wir haben Waren (Werkzeug aus Stahl) aus China geliefert bekommen. Die Ware wurde DAP bestellt und sollte bis zu unserer Firma geliefert werden.
Bei der Zollbearbeitung kam es nun zu Bearbeitungsgebühren.
Nun frage ich mich, wer diese Gebühren zahlen muss? Ist hier nicht der Verkäufer in der Pflicht, diese zu tragen?
Vielen Dank für Ihre Antwort:
Und so antwortete unser Experte:
( Stand Mai 2020) Von einem exportierenden Unternehmen erhielten wir die folgende Anfrage:
Wir liefern per Seefracht nach Südafrika an einen unserer Kunden auf Basis „DAP Werk des Käufers RSA-Johannesburg. Immer wieder entflammt die Diskussion darüber, wer die in Südafrika entstehenden/anfallenden „Cargo Dues“ zu bezahlen hat.
Hierzu haben wir auch bereits unseren Reedereiagenten angesprochen. Dieser vertritt die Meinung, dass diese Kosten nicht zur Fracht gehören sondern sich, gemeinsam mit den Zöllen/Steuern, auf die Einfuhrabfertigung in RSA beziehen und daher durch den Empfänger zu zahlen sind. Der Empfänger in RSA ist jedoch der Meinung, dass die Cargo Dues von uns zu zahlen sind. Über eine Information hierzu würden wir uns freuen.
Die Einschätzung unseres Experten lautet wie folgt:
Wir haben einen neuen potentiellen Kunden in Süddeutschland. Dieser wünscht - verlangt - für eine Lieferung von uns ( aus Deutschland ) DDP als zu verwendende Incoterm Klausel. Uns ist klar, dass dies unsinnig ist, da es keine Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer gibt. Nunmehr stellt sich die Frage, ob wir das akzeptieren können, und was passieren kann, wenn wir DDP in den Handelspapieren verwenden. Oder sollten wir besser das sonst verwandte 'Frei Haus' nehmen? Haben Sie vielleicht schon einmal eine vergleichbare Diskussion geführt? Für eine kurze Info sind wir dankbar.
Unsere Expertenmeinung hierzu lautete wie folgt:
Die ICC hat weltweit am 10.9.2019 die neue Version der Incoterms® 2020 veröffentlicht! Die neue Version tritt ab dem 1. Januar 2020 in Kraft Die aktualisierte Fassung wurde an die neuen, globalen Handelspraktiken angepasst und löst damit die Incoterms® 2010 ab. Zahlreiche Unternehmen stellen sich aktuell die Fragen:
Wie gehen wir mit den neuen Klauseln um?
Ab wann müssen sie verwandt werden?
Da auch die Anfragen an uns sich diesbezüglich häufen hier kurz eine Information, wie im praktischen Geschäftsalltag mit dieser Änderung umgegangen werden kann.
Christoph Külzer-Schröder
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