(Stand November 2024) Wir verkaufen Waren aus unserem Lager in Frankfurt an unsere Kunden weltweit. Wir berechnen in unseren Aufträgen die anfallenden Frachtgebühren und melden die Waren bei den jeweiligen Paketdiensten oder Speditionen für den Versand an unsere Kunden an. Nun stellen wir uns die Frage: Können wir für diesen Fall den Incoterm DAP verwenden, obwohl wir in unseren Aufträgen Frachtkosten erheben? (Kosten und Risiko lägen mit DAP bis zum Bestimmungsort doch bei uns, oder?)
Oder wäre der Incoterm FCA in diesem Fall richtig, mit einer entsprechenden Ergänzung, dass die Anmeldung für den Transport von uns übernommen wird. (Kosten und Risiko des Transports lägen mit FCA dann vermutlich beim Käufer.)
Unser Experte antwortet wie folgt:
Ihre Einschätzungen bezüglich der Kosten- und Gefahrtragung bei den beiden Klauseln FCA als auch DAP sind zutreffend. Der Incoterm DAP legt fest, dass der Verkäufer für den Transport der Ware zuständig ist und alle Kosten und Risiken bis zur Ankunft der Ware am Bestimmungsort trägt – inklusive Fracht. (Üblicherweise sind die Frachtkosten im DAP Preis inkludiert. Das heisst, in einem Fall wie oben geschildert, könnte der Incoterm DAP (Delivered at Place) grundsätzlich passend sein, wenn die Kosten und das Risiko für den Transport bis zu einem vereinbarten Zielort (z. B. beim Käufer) beim Verkäufer liegen.
Wenn allerdings Frachtkosten gesondert berechnet und ausgewiesen werden und diese nicht im DAP-Preis enthalten sind (wobei auch hier in der Preis-Aufschlüsselung natürlich die Transportkosten als solche ausgewiesen werden können/sollten, aber der dem Kunden genannte DAP Preis eben in der Gesamtsumme diesen Posten enthält) wird dies vermutlich zu Verwirrung führen. Das sollte dann explizit so mit dem Käufer vereinbart werden.
Nun ist die grundsätzliche Frage, was der Verkäufer will. Will er die Verantwortung und Kosten für den Transport bis zur Ankunft am Bestimmungsort tragen, dann wird vermutlich DAP (mit Benennung des Bestimmungsortes) die passende Klausel sein.
Oder will der Verkäufer zwar den Transport organisieren, aber weder die Kosten noch die Risiken dabei übernehmen, dann könnte auch FCA verwendet werden, wobei dann explizit festgelegt werden müsste, dass der Verkäufer zwar den Transport organisiert, aber auf Kosten und Gefahr des Käufers sobald die Ware an den Spediteur übergeben wird. (Diese Variante sieht das Regelwerk explizit vor, FCA/ A4).
Das erfordert eindeutige Klarstellungen in den vertraglichen Vereinbarungen.
Beide Klauseln sind somit vorstellbar, entscheident ist, wie die Kosten- und insbesondre Gefahrenverteilung zwischen den Vertragsparteien gewollt ist.
Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne besorgen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu unserem jeweiligen Experten her - in vorliegendem Fall Christoph Külzer-Schröder, ICC zertifizierter Incoterms ® 2020 Experte).
Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.