(Stand Februar 2025)
Wir haben eine Grundsatzfrage bezüglich des Incoterms ® DAP und würden uns über einen Tipp diesbezüglich freuen.
Wir haben einen neuen Kunden in Kanada. Die Waren sollen DAP Montreal dorthin geliefert werden. Nun schwanken die Frachtkosten in Luft- oder Seefracht sehr, so dass diese erst bei Versand der Ware ermittelt werden können.
Wir können diese daher als separate Frachtposition erst in der endgültigen Rechnung aufführen (in der Auftragsbestätigung ist die Frachtposition zwar angelegt, aber behelfweise nur mit 1,00 Euro gefüllt). Nun ergab sich die Frage, ob dies eigentlich zulässig ist.
Der Incoterm DAP sagt ja aus, dass der genannte Preis alle Frachtkosten bis zum Bestimmungsort enthält (und somit vom Käufer getragen werden). Das ist aber doch gar nicht möglich, dann beim Angebot schon einen DAP Preis zu nennen. Denn wenn die Frachthöhe zu diesem Zeitpunkt nicht feststeht, dann kann auch kein DAP-Preis genannt werden. Heisst das, dass wir diese Klausel nicht verwenden dürfen? Für eine Stellungnahme hierzu besten Dank.
Unser Experte antwortete wie folgt :

Wie Sie selbst schon erwähnt haben, enthält bei DAP der Begünstigte/Käufer über den Preis die Kosten der Fracht. Allerdings sind diese gemäß den Regelungen der Incoterms ® 2020 bereits im Preis enthalten, welchen Sie dem Käufer als DAP Preis nennen. Dies hat den Vorteil für den Käufer, das er weiß, zu welchem Preis er die gekaufte Ware bei sich am benannten Bestimmungsort vor Ort in seinem Käuferland zur Verfügung gestellt bekommt.
Wenn die Höhe der Frachtkosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung noch nicht feststeht, sollten Sie dies klar und deutlich zum Ausdruck bringen um spätere (berechtigte) Einwände des Käufers zu vermeiden, wenn sie diesem Kosten in Rechnung stellen, von denen er bei Vertragsabschluss nichts wusste (und mit denen er bei der Klausel DAP auch nicht rechnen konnte).
Solche Formulierungen lauten in vergleichbaren Fällen z.B. "... in Abweichung von den Regelungen der Incoterms ® 2020 sind die anfallenden Frachtkosten nicht im genannten DAP Preis enthalten, sondern werden separat in der aktuell anfallenden Höhe dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt... "
Letztlich ist natürlich bei dieser Vorgehensweise die Frage ob der Käufer hiermit einverstanden ist, da er ja so keine Kalkulationssicherheit bezüglich des Einkaufspreises mehr hat. Bisweilen einigt man sich dann auf einen maximalen Betrag oder die Anwendung einer Preisgleitklausel der nachberechneten Frachtkosten und teilt sich somit das Risiko.

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne besorgen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu unserem jeweiligen Experten her - in vorliegendem Fall Christoph Külzer-Schröder, ICC zertifizierter Incoterms ® 2020 Experte).
Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

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