(Stand März 2025) Seit geraumer Zeit wickeln wir Exporte unserer Waren per Akkreditiv ab. Aus Gründen der Sicherheit und auch bedingt durch langjährige Zusammenarbeit arbeiten wir ausschließlich mit unserer Hausbank zusammen. Nun erhielten wir ein Akkreditiv von einer Bank aus Hamburg avisiert.
Diese möchte die Dokumente bei sich eingereicht haben und nennt hierfür Konditionen, die deutlich über denen unserer Hausbank liegen. Auf Anfrage erklärt man, dass dies dort die üblichen Konditionen seien und wir erst Kunde werden müssten, um günstigere Konditionen zu erhalten. Das möchten wir aber keinesfalls und ich frage mich nun, was zu tun ist.
(Unsere eigentlich zuständige Sachbearbeiterin hier im Haus als auch die  bei unserer Hausbank sind beide derzeit in Urlaub, jemand anderen dort möchte ich aus verschiedenen Gründen nicht ansprechen).

So antwortete unser Experte:

Derartige Avisierungen über Drittbanken kommen beim Akkreditivgeschäft regelmäßig vor. Hintergrund ist in den meisten Fällen, dass die akkreditiveröffnende Bank einer ganz bestimmten Bank hier in Deutschland das Geschäft zuweisen will.

In den allermeisten Fällen ist es unproblematisch, dennoch die Abwicklung über die eigene Hausbank vorzunehmen. Hilfreich ist immer ein Blick auf Feld 41 im Akkreditiv.
Hier wird aufgeführt, wer durch die Akkreditivbank als bearbeitende Bank zugelassen ist, die so genannte Benutzbarkeit.
Wenn Sie hier die beispielsweise folgende Weisung finden:

Feld 41D: AVAILABLE WITH ANY BANK BY NEGOTIATION/PAYMENT

handelt es um ein so genanntes 'frei negoziierbares' Akkreditiv. Sie können dann problemlos Ihre Dokumente bei Ihrer Hausbank einreichen.
Doppelkosten entstehen Ihnen hierbei nicht, da die erstavisierende Bank dann lediglich Anspruch auf die Avisierungsprovision hat (und diese sollte Ihnen Ihre eigene Hausbank nicht mehr in Rechnung stellen, da das Akkreditiv ja bereits avisiert worden ist).

Problematisch ist es lediglich, wenn in Feld 41 die Benutzbarkeit auf namentlich die avisierende Bank beschränkt ist.
Das sollten Sie dann ändern lassen oder mit Ihrer Hausbank sprechen die sicherlich bereit ist, dies für Sie zu klären und für Sie tätig zu werden - auch wenn die eigentlich zuständigen Personen im Urlaub sind.

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche  legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

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