Wir erhielten die folgende Anfrage: Wir liefern eine größere Menge an Düngemitteln nach Indien im Gesamtbetrag von EUR 84.000,--. Die Lieferungen haben wir uns mit einem Akkreditiv abgesichert, welches wir zudem durch unsere deutsche Korrespondenzbank haben bestätigen lassen.

Im Akkreditiv sind Teillieferungen ausdrücklich erlaubt. Vereinbart sind insgesamt 4 Teillieferung, startend im März und dann jeweils folgend im April, Mai und Juni. Aufgrund eines Produktionsengpasses konnten wir die erste Lieferung nicht, wie geplant, zum 20. März durchführen, wollen diese Teilmenge nun aber nach Rücksprache mit unserem Kunden zusammen mit der Aprillieferung, welche wir derzeit vorbereiten, dann versenden.

Nun erfahren wir völlig überraschend von unserer Bank, das diese aufgrund der nicht erfolgten Lieferung im März das Akkreditiv, bzw. die Bestätigung, als nicht mehr gültig betrachtet. Das widerspricht unsrer Meinung nach den erlaubten Teillieferungen. Können Sie uns hierzu einen Tipp geben?
Unser Experte antwortete wie folgt:

Auch wenn Ihr Kunde sich einverstanden erklärt hat, hat dennoch die bestätigende Bank recht. In den Einheitlichen Richtlinien für Akkreditive heisst es in Bezug auf Teillieferungen in Art. 32 ausdrücklich:

Inanspruchnahme oder Verladung in Raten: Ist im Akkreditiv Inanspruchnahme oder Verladung in Raten innerhalb bestimmter Zeiträume vorgeschrieben und ist irgendeine Rate nicht innerhalb des für sie vorgeschriebenen Zeitraums in Anspruch genommen oder verladen worden, kann das Akkreditiv für diese betreffende und jede weitere Rate nicht mehr benutzt werden…

Unser Tipp: sprechen Sie die Bank an, ob bei ausdrücklicher Einverständniserklärung der eröffnenden Bank, bzw. Änderung des Akkreditivs, dieses als auch die Bestätigung wieder in Kraft gesetzt werden können. Wenn ja sollten sie ihren Kunden bitten, die Akkreditivbank hierzu zu ermächtigen.

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften.

Außenwirtschaftsforum
ein Projekt der ibs Außenwirtschaftsberatung Külzer-Schröder & beteiligter Partner

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