Wir haben folgendes Problem: Wir sind ein im Exportgeschäft recht unerfahrenes Unternehmen und senden unsere Waren ins Auslnad üblicherweise mit unserem Kurierdienst. Nun haben wir einen neuen Kunden in China, der von uns Waren beziehen möchte. Uns wurde empfohlen, mit einem Akkreditiv zu arbeiten und wir haben eins erhalten, allerdings schreibt dieses vor, das die Lieferung mit Air China erfolgen soll - bisher liefern wir per Kurier und möchten es auch dieses Mal so handhaben. Ist das dennoch in Ordnung?
Die Antwort unseres Experten lautet wie folgt:
Grundsätzlich unser Tipp: Wenn Sie im Akkreditivgeschäft unerfahren sind empfehlen wir unbedingt eine Beratung, z.B. durch Ihre Hausbank, damit Sie die Sicherheit, die dieses Zahlungsinstrument Ihnen bei korrekter Anwendung bietet, auch wirklich wahrnehmen können.
Nun zu der konkreten Frage:
Die Frage ist znächst, welche Lieferbedingung bei dem zugrunde liegenden Geschäft überhaupt vereinbart ist. Ist der Käufer - oder sind Sie selbst für die Luffracht zuständig. Ist der Käufer dies (z.B. bei FCA benannter Airport Incoterms 2010), so müßten Sie mit ihrem Kurier die Ware bis zum benannten Flughafen anliefern, und dort der von Käufer organisierten Spedition/Airline zur Verfügung stellen. Dann kann Ihnen im Grunde die gewählte Airline egal sein. Das Problem wird sein, das vermutlich im Akreditiv ein Luftfrachtbrief (AWB) gefordert wird, der die Beförderung mit Air China ausweisen muss. Hier sind Sie dann allerdings auf die Mitwirkung des Käufers angewiesen, dass Sie diesen so auch erhalten - ansonsten können Sie das Akkriditiv nicht ordnungsgemäß bedienen. Das ist gefährlich und solte so nicht bei einem Akkreditiv sein, sondern Sie sollten ohne fremdes Zutun alle Bedigngungen erfüllen können.
Wenn Sie selbst für die Organisation und Bezahlung der Luftfracht zuständig, (z.B. bei einer Incoterm-Klausel wie CPT Oder CIP), müsste tatsächlich per genannter Fluglinie befördert werden um akreditivkonforme Dokumente zu erhalten.
Wir empfehlen Ihnen sich mit der eigenen Bank zwecks Unterstützung in Verbindung zusetzen und am besten Ihren Kunden bitten, das Akkreditiv zu ändern.
Es sollte ausreichen, als Versandart "Luftfracht" zu vereinbaren und als Frachtdokument lediglich einen AWB ohne explizit die Airline zu nennen.
Wichtiger Hinweis! Wir wir wissen werden unsere dargestellten Fälle zunehmend gerne von Referenten für Ihre Schulungen verwandt. Wir würden uns freuen, wenn hier die Nennung der Quelle 'Außenwirtschaftsforum' erfolgt. Besten Dank dafür.
Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.