Wenn Unternehmen ausländische Gäste, insbesondere aus den sogenannten Nicht-Schengen-Staaten, einladen,können Sie unter Umständen in erheblichem Umfang für Schäden hafte, die durch die Gäste verursacht werden.

 Im März 2018 hatten ein mittelhessisches Unternehmen Gäste aus dem Nicht-Europäischen Ausland im Hause, denen eine Schulung auf eine neue Maschine angeboten worden war. Die beiden Herren wurden in einem Hotel in unmittelbarer Nähe zum Firmensitz untergebracht.
Nach Abreise der Herren wurde das einladende Unternehmen ins Hotel gebeten. Und dann folgte die unerwartete Überraschung.
Man bekam dort gezeigt, dass der Teppichboden in dem Zimmer, in dem die Herren gewohnt hatten, total verbrannt war. Wie sich heraus stellte, hatten die indischen Besucher mit einem Gaskocher im Hotelzimmer Abend für Abend ihr Süppchen gekocht, und dabei gründlich den Boden ruiniert. Das Hotel forderte nun die Kosten für die Teppicherneuerung.
Fazit: Das einladende Unternehmen haftete für den entstandenen Schaden in vollem Umfang.

Die eigene Haftpflichtversicherung deckte die Schäden nicht, da diese ja von Unternehmensfremden verursacht worden waren. Der oben beschriebene Schaden fiel mit ca. 2.500,- € relativ gering aus. In dem genannten Beispiel hätte der Schaden aber auch mit einem Totalverlust des Hotels enden können, an eventuelle Personenschäden gar nicht zu denken. Die Lösung:
Wir empfehlen den Unternehmen die ausländische Gäste, insbesondere aus den sogenannten Nicht-Schengen-Staaten, einladen, den folgenden Einschluß/Ergänzung in die jeweilige Betriebshaftpflichtversicherung:
Schadensersatzansprüche nach § 66 ff Kostentragungspflicht nach dem AufenthG gelten, abweichend von den AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung als versichert.
Dieser Einschluss wird leider nicht von allen Risikoträgern akzeptiert, alternativ und in jedem Fall auch ergänzend hierzu wird der Abschluß einer eigenständigen Versicherungslösung für Kranken-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Abschiebekostenversicherung für die ausländische Gäste dringend empfohlen.
Die Aufwendungen für diese Art der Absicherung sind vergleichsweise gering.

Weitere Informationen zu der Thematik  - hier - .

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