D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Abgeschlossen wird die D&O Versicherung durch das Unternehmen für seine Organe wie Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u. ä. sowie leitenden Angestellten (Prokuristen), also alle, die die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen haben. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen (auch als Manager-Haftpflichtversicherung bezeichnet) zählt. Abgeschlossen wird die D&O Versicherung zwar durch das Unternehmen, sie bietet jedoch ausschliesslich Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens, nicht für das Unternehmen selbst. Damit schützt das Unternehmen die Versicherten gegenüber Ansprüchen von dritter Seite gegen das Unternehmen wegen Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiter (z.B. durch Aktionäre, Gesellschafter u.Ä.), bei denen unter Umständen die so Versicherten sonst mit Ihrem Privatvermögen haften müssten.