Unser Verkauf erstellt die Angebote üblicherweise auf Basis FCA, da im Vorfeld oftmals nicht klar ist, wie die Ware leztlich versandt wird.  Angebot, Bestellung und die Auftragsbestätigung lauten dann gleichermassen auf FCA. Nun kommt es aber immer wieder vor, dass der Käufer dann doch den Versand durch uns organisiert haben möchte. In diesen Fällen ändern wir die Incoterms in der Proformarechnung dann auf DAP und wir berechnen dem Kunden die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. Wir wurden nun darauf hingewiesen, dass dies so nicht sein darf und dass die Incoterms auf der AB und der Rechnung übereinstimmen müssen.

Wie können wir das Problem lösen?

Gleich im Angebot die Klausel DAP mit Zusatz „… in Abweichung von den Regelungen der Incoterms ®2020 sind die anfallenden Frachtkosten nicht im genannten DAP Preis enthalten, sondern werden separat in der aktuell anfallenden Höhe dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt…“
Oder sollten wir dem Kunden dann eine geänderte Auftragsbestätigung schicken?
Unser Experte äusserte sich hierzu wie folgt:

Zunächst einmal würde ich Ihnen grundsätzlich nicht empfehlen auf die Klausel DAP umzustellen, da diese bei der gewünschten Konstellation, da Sie ja die Frachtkosten separat berechnen wollen, nicht wirklich passt, wie Sie selbst schon schreiben. Vielmehr wirkt sich die Anwendung der DAP Klausel nicht nur auf die Verteilung der Kosten aus.
Die Klausel DAP hätte zudem für Sie den Nachteil, dass der Gefahrübergang, nicht wie bisher am benannten Lieferort, also vermutlich bei Ihrem Unternehmen, mit Übergabe an den abholenden Frachtführer stattfindet, sondern erst, wenn die Lieferung den Bestimmungsort (vermutlich beim Käufer) erreicht hat.
Hier stellen Sie sich vermutlich besser, wenn Sie die Klausel FCA beibehalten, allerdings die Klausel mit einem separaten Zusatz im Angebot/Vertrag ein wenig erweitern. (Diese Möglichkeit sehen die Incoterms Regeln in Punkt A3 (Incoterms(R)2010)  bezüglich des Beförderungsvertrages sogar so vor, da der von Ihnen geschilderte Sachverhalt, dass der Verkäufer den Transport organisieren soll, gar nicht so selten vorkommt. Um sich hier bezüglch der Kostenübernahme abzusichern, lautete in vergleichbaren Fällen solch eine Formulierung beispielsweise ...ergänzend/abweichend zu den Incoterms Regeln organisert der Verkäufer auf Wunsch, Kosten und Gefahr des Käufers den Transport bis .....

Bitte beachten Sie dass die gegebene Auskunft keinesfalls als Rechtberatung zu verstehen ist, sondern ausschließlich eine Einschätzung zu der Thematik darstellt. Solche Sachverhalte können insgesamt auch nur im Kontext des gesamten Geschäftes betrachtet werden, da mögliche Vereinbarungen im Kaufvertrag oftmals auch zur 'Aufweichung' der Klauselanwendung führen.

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