Wir haben einen neuen potentiellen Kunden in Süddeutschland. Dieser wünscht - verlangt - für eine Lieferung von uns ( aus Deutschland ) DDP als zu verwendende Incoterm Klausel. Uns ist klar, dass dies unsinnig ist, da es keine Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer gibt. Nunmehr stellt sich die Frage, ob wir das akzeptieren können, und was passieren kann, wenn wir DDP in den Handelspapieren verwenden. Oder sollten wir besser das sonst verwandte 'Frei Haus' nehmen? Haben Sie vielleicht schon einmal eine vergleichbare Diskussion geführt? Für eine kurze Info sind wir dankbar.

Unsere Expertenmeinung hierzu lautete wie folgt:

( Stand: Incoterms (r) 2010). So etwas kommt vergleichsweis häufig vor, da die Klausel DDP gerne als Ersatz für die häufig in Deutschland verwandte Lieferbedingung – Frei Haus – gewählt wird.
Gleich vorneweg, Tipp ist, nich auf 'Frei Haus' auszuweichen, da hier im Grunde nur bezüglich der Kostenteilung wirklich Klarheit herrscht. Weitere Aspekte wie Gefahrübergang, Lieferzeitpunkt, auch Fragen der Zuständigkeit bei Be/Entladung werden hier vernachlässigt behandelt oder sind überhaupt nicht geregelt. Das kann bei möglichen Schäden sehr schnell zu Meinungsverschiedenheiten und Ärger führen.

Allerdings wäre passender bei Geschäften, bei denen keine Aus- und Einfuhrformaltäten anfallen, sicherlich DAP. Letztlich sollte aber auch die Verwendung der Klausel DDP keine Probleme bereiten, da in den Unterpunkten A2 und B2 ( Lizenzen, Genehmigungen, Sicherungsfreigaben und andere Formalitäten) die zwei Worte „…Falls zutreffend… hat der Verkäufer auf eigene Gefahr und Kosten … zu erledigen…“ letztlich auch die Verwendung der Klausel bei nicht anfallenden Ausfuhr/Einfuhrformalitäten zulassen.
Wichtig ist, dass eindeutig auf das Regelwerk Incoterms ® 2010 Bezug genommen wird und dann, bezüglich aller weiteren zutreffenden Punkte wie Organisation von Transporten, Gefahrübergängen, Benachrichtigungen, benannter Ort usw., die entsprechenden Regelungen der Incoterms beachtet werden .

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

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