Wir erhielten die folgende Anfrage seitens eines exportierenden Unternehmens:

Wir haben einen Kunden mit Sitz in Spanien und möchten an diesen unter Verwendung der Klauseln CPT oder DAP liefern.
Nun stellt sich die Frage, ob wir die Klauseln wie folgt gestalten können:

CPT Valencia (-> Lieferadresse), Incoterms 2020
Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand

DAP Valencia(-> Lieferadresse), Incoterms 2020
Die Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand

 ich hoffe dass Sie mir bei folgenden Fragen weiterhelfen können.
Und so antwortete unser Experte:

Gerne nehme ich zu der von Ihnen gestellten Frage Stellung. Grundsätzlich können Sie eine solche Formulierung in Ihr Angebot/Ihren Vertrag aufnehmen. Die Incoterms ® Regeln lassen Ab- und Zuschreibungen zu den Klauseln zu, weisen aber gleichzeitig auf die Gefahren hin. Die Frage stellt sich in diesem Fall, ob dies von Ihrem Geschäftspartner akzeptiert wird und des Weiteren, ob es nicht zu Unklarheiten (und damit häufig einhergehend der Gefahr von Missverständnissen und eventuell Streitigkeiten) führt.

Die Frage der Akzeptanz des Geschäftspartners stellt sich, da die Verwendung der CPT oder auch DAP Klausel dem Käufer die Verbindlichkeit eines Preises bietet, welche die Kosten bis zur Erreichung des benannten Bestimmungsortes beinhaltet. Dies erleichtert ihm die Kalkulation des tatsächlichen Endpreises und beispielsweise die Vergleichbarkeit ggfls mit anderen Anbietern vor Ort.

Bei der Formulierung ‚Berechnung nach tatsächlichem Aufwand‘ ist dies nicht mehr gegeben, somit lässt der Käufer sich auf einen Preis ein, der durch die Wahl des Verkäufers, zum Beispiel bezüglich der Auswahl des Transporteurs, bestimmt wird. Hierauf hat der Käufer allerdings keinen Einfluss. Es ist denkbar, dass dann der Käufer den Transport lieber selbst organisiert und durchführt, zumal bei CPT dies ja sowieso auf Gefahr des Käufers geschieht.

Was mir auch unklar erscheint ist die Frage, worauf sich die Formulierung ‚nach Aufwand‘ bezieht. Auf die Transportkosten, auf ggfls Verpackungskosten, eventuell auch auf erhöhten Aufwand bei der Erledigung von Formalitäten oder Beschaffung von Dokumenten?

Kurz gesagt, mir scheint diese Formulierung etwas unklar in den Folgen für den Käufer. In vergleichbaren Fällen wurde dann der ‚Aufwand‘ näher erläutert wird, bzw. eine Preisgleitklausel verwandt, welche die Verteilung zusätzlicher Kosten auf die Geschäftspartner eindeutig regelt, z.B. bei veränderten Wechselkursen oder Frachtraten. Dies ist zwar aufwändig, letztendlich aber hilft es spätere Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden.
Letztlich stellt sich die Frage, warum diese Formulierung so gewählt werden soll (wofür natürlich die Gesamtkonstellation des Geschäftes betrachtet werden müsste) und ob hier nicht eventuell die Verwendung einer anderen Incoterm ® Klausel den jeweiligen Interessen besser gerecht wird.

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Es handelt sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

Außenwirtschaftsforum
ein Projekt der ibs Außenwirtschaftsberatung Külzer-Schröder & beteiligter Partner

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