Durch die Globalisierung der Wirtschaft gewinnt der internationale Warenhandel immer stärker an Bedeutung. Längst sind es nicht mehr nur die ‚Großen‘, die weltweit Handel miteinander treiben.  Grundsätzlich ist man sich einig. Die Ware soll von A nach B. Und zwar zunächst per LKW bis in einen Seehafen im Land des Verkäufers, dort aufs Schiff und einmal über den Ozan bis in den Hafen im Lad des Käufers, und von dort dann wieder per LKW bis an den endgültigen Bestimmungsort. So weit so gut. Hierfür ist allerdings einiges zu erledigen.

Und spätestens jetzt tauchen die entscheidenden Fragen auf: Wer sorgt für den Abschluss des Transportvertrages (oder auch der Transportverträge)?
Wer kümmert sich um die anfallenden Export – und Importformalitäten?
Wer sorgt für die Versicherung des Transportweges, beziehungsweise einzelner Transport-Abschnitte?
Und wer bezahlt jeweils die anfallenden Kosten?
Wo gehen die Kosten vom Verkäufer auf den Käufer über. Wo ist der Gefahrübergang, das heißt, wo geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über? Wer ist also Betroffener, wenn die Ware beschädigt wird oder gar in Verlust gerät? Geht diese Gefahr über beim Verlassen des Werks? Oder erst bei Ankunft am Bestimmungsort? Oder irgendwo auf halber Strecke?
Fragen Fragen, Fragen. Und hier gilt es zu einer Einigung zu kommen, bei unterschiedlicher Sprache und –mentalität, sowohl im persönlichen als auch im geschäftlichen Bereich – das kann ja heiter werden.
Und so passiert es immer wieder, dass die Vereinbarungen dann doch nicht wirklich für beide Vertragsparteien übereinstimmend klar sind. Dann muss der eine auf einmal mehr organisieren und/oder bezahlen, als er es gewollt hat, oder es kommt zu anderen Meinungsverschiedenheiten. Streit zwischen den Vertragspartien entsteht in den allermeisten Fällen nicht, weil eine Seite der anderen etwas Böses will, sondern weil man schlichtweg aneinander vorbeigeredet hatte.
Genau hier setzen die Incoterms an. Da diese Probleme natürlich kein Einzelfall, sondern tagtägliche Praxis bei Tausenden von grenzüberschreitenden Geschäften waren und sind, beschloss die im Jahr 1919 gegründete International Chamber of Commerce, kurz ICC genannt, vor vielen Jahrzehnten hier unterstützend einzugreifen.
Das Ergebnis war die im Jahr 1936 erstmalig veröffentlichte Version einer einheitlichen Auslegung von Vertragsklausel unter dem Namen ‚International Commercial Terms‘, kurz: Incoterms.

Die International Commercial Terms (Incoterms ®) sorgen für Klarheit zwischen den Vertragsparteien

Die sorgen seither in Bezug auf die Lieferung der Ware, also für den gesamten Transportweg, für eindeutige Klarheit, wer was zu leisten hat, wer wofür die Kosten trägt, und an welcher Stelle die oben erwähnte Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer stattfindet.
Die Incoterms ® sind ein Regelwerk mit weltweit gleichlautender Interpretation, welches Vertragsformeln in internationalen, aber auch nationalen Handelsverträgen festlegt und international gleichlautend regelt. Damit werden Missverständnisse vermieden und klare, für beide Vertragsparteien geltende, Vereinbarungen für die Durchführung des Geschäftes festgeschrieben.
Seither werden die Incoterms in regelmäßigen Abständen durch die ICC überarbeitet, um diese darin beschriebenen Regelungen dem sich fortwährenden Wandel von Handelsgepflogenheiten, Transportmodalitäten, diesbezüglichen Vorschriften und Gesetzen sowie auch dem rasanten Wandel von Informations- und Kommunikationstechnologien usw anzupassen. Kurz gesagt: Das Werk muss aktuell und modern bleiben um seine Akzeptanz und hohe Bedeutung bei den Handel treibenden Parteien zu behalten.

Die Incoterms helfen den Anwendern bei der Formulierung nationaler und internatinaler Kauferträge und vereinfachen die Festlegung der Vereinbarungen. Sie regeln die Pflichten und deren Verteilung für verkäufer und Käufer bezüglich der Transportorganisation, Beladung(en), Entladung(en), Kosten, Versicherung  und Erledigung von Zollformalitäten beoi Ausfuhr, Durchfuhr und Einfuhr. Einer der wichtigsten Regelungsbereiche ist zuem der Aspekt des Gefahrübergangs, somit, welche der Vertragsparteinen zu welchem Zeitpunkt des Transportes das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder Verschlechterung der Ware zu tragen hat.

Aktuell in Kraft sind die Incoterms ® 2020

Aktuell und seit dem 1. Januar 2020 sind die Incoterms ® 2020 in Kraft und die Incoterms finden bei annähernd 90 % aller Handelsgeschäfte ihre Verwendung.
Aber Achtung: Da es sich bei den Incoterms nicht um ein Gesetz, sondern um eine Empfehlung, ein Regelwerk handelt, müssen diese, wenn sie auch wirksam zur Geltung kommen sollen, ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart und festgeschrieben werden.

 

Wird fortgesetzt…….

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