Wir erhielten die folgende Anfrage: Wir haben eine Frage zu der Änderung eines Akkreditivs, bzw., ob diese Änderung auch ohne unsere ausdrückliche Ablehnung nun gilt oder nicht.

Wir haben ein Akkreditiv aus Indien, in welchem die Verladung per Seefracht vorgesehen war. Vor vier Wochen erhielten wir eine Änderung zu diesem Akkreditiv, dass der Transport nunmehr nicht per See, sondern per Luftfracht erfolgen soll. Dieser Änderung hätten wir so nicht zugestimmt, da es sich um eine CPT Lieferung handelt und somit die Transportkosten zu unseren Lasten gehen. Um zustimmen zu können, hätte, aufgrund der höheren Transportkosten bei Luftfracht, auch der Akkreditivbetrag erhöht werden müssen.
Leider erfolgte auf die Änderung keine Reaktion unsererseits, da die Sachbearbeiterin im Urlaub war und die Änderung einfach in der Akte angelegt wurde. Sie wurde erst wieder offensichtlich, als nun der Versand vorbereitet wurde.
Frage ist, was nun zu tun ist. Gilt die Änderung oder gilt sie nicht?
Die Einschätzung unseres Experten können Sie nachfolgend lesen (Stand August 2023) 

Zu dieser Frage schauen wir am besten einmal in das Regelwerk für das Akkreditivgeschäft, die
„Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive ERA 600“.
Diese beschäftigen sich mit dem Umgang mit Änderungen in Artikel 10. Dort heißt es in Artikel 10c ."Die Bedingungen des ursprünglichen Akkreditivs (oder eines Akkreditivs mit zuvor angenommenen Änderungen) bleiben für den Begünstigten in Kraft, bis der Begünstigte seine Annahme der Änderung der Bank mitteilt, die ihm die Änderung avisiert hat. Der Begünstigte sollte mitteilen, ob er eine Änderung annimmt oder ablehnt. Wenn der Begünstigte diese Mitteilung unterlässt, gilt die Dokumentenvorlage, die dem Akkreditiv und jeglicher noch nicht angenommener Änderung entspricht, als Mitteilung der Annahme der Änderung durch den Begünstigten. Ab diesem Zeitpunkt ist das Akkreditiv geändert".

Somit ist also eindeutig festgestellt, dass das Akkreditiv in seiner ursprünglichen Form so lange gültig ist, dieser Begünstigte der Änderung zustimmt. Diese Zustimmung kann entweder in Form einer formulierten Annahme der Änderung erfolgen oder, bei Einreichung der Dokumente, durch so genanntes kongruentes Verhalten, heißt so viel wie, die Dokumente weisen aus, dass die Änderungen entsprechend berücksichtigt wurden.
In vorliegendem Fall heißt, das also, wenn der Begünstigte nun Dokumente präsentiert, welche die Verladung auf dem Seeweg ausweisen, ist das ein Indiz für die Nichtannahme der Änderung und die Banken müssen die Dokumente entsprechend aufnehmen.
Unser Tipp:
Um auch die Interessen des Auftraggebers zu wahren, der diese Änderung ja aus einem bestimmten Grund gewünscht hat, sollte, soweit noch möglich, dieser (bzw. die LC Bank) kontaktiert werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, beispielsweise die Bestätigung über die Akzeptierung eines entsprechend erhöhten LC Betrags.
Aber bitte das letzte Versanddatum, bzw. das Verfalldatum des Akkreditivs im Auge behalten, um hier, sollte solch eine Bestätigung nicht rechtzeitig kommen, auf der ursprünglichen Basis alle Fristen zu wahren.

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne besorgen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

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