Unser Verkauf erstellt die Angebote üblicherweise auf Basis FCA, da im Vorfeld oftmals nicht klar ist, wie die Ware leztlich versandt wird. Angebot, Bestellung und die Auftragsbestätigung lauten dann gleichermassen auf FCA. Nun kommt es aber immer wieder vor, dass der Käufer dann doch den Versand durch uns organisiert haben möchte. In diesen Fällen ändern wir die Incoterms in der Proformarechnung dann auf DAP und wir berechnen dem Kunden die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. Wir wurden nun darauf hingewiesen, dass dies so nicht sein darf und dass die Incoterms auf der AB und der Rechnung übereinstimmen müssen.
Wie können wir das Problem lösen?
Wir erhielten die folgende Anfrage eines exportierenden Unternehmens: Wir liefern neuerdings Ware an einen Kunden in Spanien. Wir liefern üblicherweise auf Basis des Incoterms FCA. In diesem Fall haben wir vereinbart, dass wir als Verkäufer dennoch den Transport organisieren, was ja gemäß Incoterms 2020 auch möglich ist, und die anfallende Fracht entsprechend ausweisen.
Nach Ansicht unseres Geschäftspartners geht das nicht, bzw. bei Verwendung der Klausel FCA könnte keine von der Umsatzsteuer befreite innergemeninschaftliche Lieferung erfolgen.
Seine Meinung ist, bei Verwendung des Incoterms FCA mit einem benannten Lieferort 'Firma des Verkäufers in Deutschland' ist ja hier der Lieferort in Deutschland, und daher erfolgt keine innergemeinschaftliche Lieferung, da Lieferort in Deutschland und nicht am Bestimmungsort in Spanien ist.
Er meint dass DAP verwandt werden müste, da dann der Lieferort in Spanien ist und damit eine von der Umsatzsteuer befreite innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt. Meine Frage ist nun: Ist das tatächlich so, dass bei FCA mit Lieferort in Deutschland die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss?
Unser Experte antwortete wie folgt:
Ein deutsches Unternehmen plant die Lieferung einer Maschine nach Dänemark. In der vertraglichen Vereinbarung wurde als Lieferbedingung FCA vereinbart. Nun fragt sich das deutsche Unternehmen, ob es bei Verwendung der Klausel FCA zuständig für die Bereitstellung von Befestigungs-/Verzurrungsmaterial ist. Bei Rückfrage ergibt sich zudem, dass der Verkäufer selbst auch den Transport organisiert und im Nachgang die Kosten dem Käufer in Rechnung stellen wird.
Die Empfehlung unseres Experten lautete wie folgt:
Uns erreichte die folgende Anfrage eines importierenden Unternehmens: Wir haben immer wieder Unstimmigkeiten bei den Incoterms mit unseren Lieferanten. So erhalten wir häufig Auftragsbestätigungen mit zum Beispiel "DAP, exkl. Fracht, unverzollt Incoterms 2010". Die Fracht wird uns in diesem Fall nachträglich berechnet. Von der Theorie her beinhaltet aber die DAP Klausel dass der Verkäufer, sprich der Lieferant, den Transport zahlt bzw. der Betrag auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen wird. Grundsätzlich sind wir bereit die Frachtkosten zu übernehmen, wichtig ist uns dass der Gefahrübergang erst bei Ankunft der Ware erfolgt. Leider finden wir aber keine passendere Klausel die besagt, dass der Verkäufer den Transport organisiert, wir aber di Kosten tragen. Selbst wenn wir unseren Lieferanten den vermeintlichen Fehler mitteilen, würden wir dadurch unter Umständen DAP verlieren und somit auch den Gefahrenübergang.
Wir könnten nun die Lieferanten auf den vermeintlichen Fehler ansprechen, da die Klausel DAP mit Frachtkostentragung durch den Käufer nicht passt - und sowieso im Streitfall eventuell ungültig wäre – und eine andere Klausel wählen, womit dann aber auch der Gefahrenübergang nicht mehr erst bei uns wäre.
Oder wir weisen die Lieferanten nicht darauf hin und übrnehmen den Fehler in unsere Bestellungen. Dann wäre es so vereinbart und wir hätten im Streitfall den Gefahrenübergang auf unserer Seite. Über eine Einschätzung Ihrerseits würden wir uns freuen.
Unser Experte antwortete wie folgt:
Wir erhielten eine Anfrage zur Klauselverwendung wie folgt:
Die Incoterms CIF und FOB sind im eigentlichen Sinne für den Transportweg Seefracht ausgegeben.
Ist es dann inhaltlich richtig die Lieferdingung CIF auch bei Landverkehr und Luftfracht bzw. FOB auch bei Luftfracht zu verwenden?
Wenn CIF unter Angabe des finalen Bestimmungsorts und FOB unter Angabe des Abgangsflughafens verwendet werden würde.
Wenn ja, wo würde dann jeweils der Gefahrenübergang stattfinden?
Wenn nein, welche alternativen Incoterms wären zu verwenden?
Unser Experte antwortete wie folgt:
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 176. 1034 7866 |