In den Live-Webinaren dieser Serie „Erfolg im Ausland“ berichten die GTAI-Auslandskorrespondenten sowie Vertreter der deutschen Auslandshandelskammern, externe Experten und Unternehmer über Chancen für deutsche Unternehmen im Ausland. Ein Webinar am 10. Oktober beschäftigt sich mit dem aktuellen Thema: Brexit:wohin steuert die Wirtschaft. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, auch die Aufzeichnung früherer Webinare aufzurufen, finden Sie -hier - .
Brexit - es dürfte spannend werden. Die britische Regierung will unverändert einen Austritt zum 31. Oktober. Noch immer, obgleich wieder verhandelt wird, ist eine wirkliche Einigung auf ein Austrittsabkommen nicht in Sicht, und im Parlament gibt es keine klaren Mehrheiten und ganz besonders nicht für einen Austritt ohne Abkommen (den so genannten No-Deal Brexit).
Wir haben für Sie daher einige informationsquellen zusammengefasst, auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen.
Über das Portal wird eine einfache Kommunikation der Zollverwaltung mit Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Dabei soll von Registrierung, Antragsabwicklung, Kommunikation bei Rückfragen bis Bereitstellung von Bescheiden alles über eine Stelle abgewickelt werden.
Auch in diesem Jahr verlief der bereits 8. Nordhessische Außenwirtschaftstag sehr erfolgreich.
Einen Rückblick auf die Veranstaltung und eine Fotogalerie finden Sie - hier - .
Ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Kassel verhandelte mit einem russischen Unternehmen mit Sitz in Moskau eine Warenlieferung im Wert von 100.000 Euro.Es gelang dem deutschen Unternehmen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde zu legen. Diese sind zweisprachig, sowohl in der deutschen als auch in der russischen Sprache und beinhalten eine Klausel hinsichtlich des Vorrangs der deutschen Fassung.
Das russische Unternehmen akzeptierte die AGB und bestätigte dies schriftlich. Derart, aus Sicht des Exporteurs gut gerüstet und rechtlich abgesichert , wurde die Ware nach 30% Vorkasse produziert und ordnungsgemäß nach Moskau geliefert. Was nicht kam war der der Geldeingang.
Lesen Sie hier wie es weiterging.
Uns erreichte die folgende Information, welche wir hier zur eventuell erforderlichen Anpassung von Kalkulationen gerne veröffentlichen.:
Aufgrund der angespannten politischen Lage im Arabischen Golf und der Straße von Hormus, haben die Reedereien eine „War Risk Surcharge“ angekündigt.
Diese gilt für alle Verschiffungen nach Bahrain, Irak, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi Arabien (Damman, Riyadh, Jubail), die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für Verschiffungen in Umladung über eines der genannten Länder.
Der Zuschlag soll bis auf Widerruf gültig sein, bzgl. der Höhe der Kosten sprechen Sie am besten Ihren Spediteuer an.
Die Kosten sind vom Frachtzahler zu tragen.
Bei Fragen rund um das Thema Transport können Sie sich immer auch an unseren hierauf spezialisierten Partner Kühne + Nagel wenden.
Die Europäische Kommission hat am 12. Juni 2019 eine Mitteilung zum Stand der Vorbereitungen von Notfallmaßnahmen für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union veröffentlicht. In dieser Mitteilung empfiehlt die Kommission den betroffenen Akteuren, sich weiterhin umfassend auf alle möglichen Brexit-Szenarien - einschließlich eines Austritts des Vereinigten Königreichs ohne Austrittsabkommen (sogenannter No Deal) - vorzubereiten und die durch die Fristverlängerung gewonnene Zeit zur weiteren Vorbereitung zu nutzen. Von der Planung neuer Maßnahmen vor dem neuen Austrittsdatum (31. Oktober 2019) sieht die Kommission hingegen ab.
Quelle: GTAI
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 5609 7090 310 |