Viele Unternehmen nutzen die Chance der Globalisierung: Sie schicken Fachkräfte für Arbeitseinsätze ins Ausland.
Doch das birgt Stolpersteine und Risiken – bis hin zu Sanktionen.
Finden Sie einen Artikel in der 'Wirtschaft Nordhessen' unseres auf Entsendungen speziaisierten AWF Partner Kai Mütze von der IAC Unternehmensberatung GmbH - hier - .
Das in der EU geltende Urheberrecht ist durch verschiedene Richtlinien harmonisiert – allerdings stammt es aus dem Jahr 2001, und damals gab es noch kein Facebook, YouTube oder Twitter. Damit erfüllt es „in diesem neuen digitalen Umfeld“ nicht mehr ausreichend seinen Zweck. Zu dieser Ansicht kam die Europäische Kommission nach einer Evaluation des Urheberrechts zwischen den Jahren 2013 und 2016 und stieß infolgedessen die Reform an. Am 26. März 2019 hat nun das Europäische Parlament der ihm vorgelegten Urheberrechtsreform zugestimmt. Der kontrovers diskutierte Entwurf wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. Sollte auch der Rat der Europäischen Union den Entwurf bestätigen, wäre das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und die Mitgliedstaaten müssten die Urheberrechtsrichtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Unser AWF Partner, die Herfurth und Partner Rechtsanwaltsges.mbH, hat nun in einem Aufstz diese Thematik aus juristischer Sicht betrachtet.
Den vollständigen Aufsatz finden Sie - hier zum Download -
Erster Ansprechpartner zu Themen rund um die Entsendung von Mitarbeitern im Aussenwirtschaftsforum ist die IAC Unternehmensberatung GmbH. Von dort erhielten wir die nachfolgend veröffentliche Richtigstellung zu Irritationen zur Entsendebescheinigung A1.
...am 26.03.2019 wurde über BIZ Travel - das Business-Travel Portal der FVW die Nachricht versendet, dass die EU die Bescheinigung A1 abschaffen würde. Hintergrund ist eine Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 20.03.2019. In dieser Pressemitteilung wird bekannt gegeben, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission sich darauf geeinigt haben, die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten und zu modernisieren. Die Entsendebescheinigung A1 muss wohl zukünftig bei Dienstreisen ins EU-Ausland nicht mehr beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Diese Aussage ist nicht zutreffend!
Jedes Jahr fördert das Land Hessen Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten internationalen Fachmessen. Hierbei haben Unternehmen die Möglichkeit, sich zu einem geminderten Preis auf einem schlüsselfertigen Messestand unter der Dachmarke „Hessen“ zu präsentieren.
Das Messeprogramm für 2019 umfasst unter anderem Messen in Indien, Dubai, China, Italien, Spanien, Frankreich. Die Branchenschwerpunkte sind u. a. Mobilfunk und IT, Automation und Medizintechnik, Bauwirtschaft, Maschinenbau, Elektronik und Elektrotechnik.
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
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