Uns erreichte die folgende Information, welche wir hier zur eventuell erforderlichen Anpassung von Kalkulationen gerne veröffentlichen.:
Aufgrund der angespannten politischen Lage im Arabischen Golf und der Straße von Hormus, haben die Reedereien eine „War Risk Surcharge“ angekündigt.
Diese gilt für alle Verschiffungen nach Bahrain, Irak, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi Arabien (Damman, Riyadh, Jubail), die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für Verschiffungen in Umladung über eines der genannten Länder.
Der Zuschlag soll bis auf Widerruf gültig sein, bzgl. der Höhe der Kosten sprechen Sie am besten Ihren Spediteuer an.
Die Kosten sind vom Frachtzahler zu tragen.
Bei Fragen rund um das Thema Transport können Sie sich immer auch an unseren hierauf spezialisierten Partner Kühne + Nagel wenden.
Die Europäische Kommission hat am 12. Juni 2019 eine Mitteilung zum Stand der Vorbereitungen von Notfallmaßnahmen für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union veröffentlicht. In dieser Mitteilung empfiehlt die Kommission den betroffenen Akteuren, sich weiterhin umfassend auf alle möglichen Brexit-Szenarien - einschließlich eines Austritts des Vereinigten Königreichs ohne Austrittsabkommen (sogenannter No Deal) - vorzubereiten und die durch die Fristverlängerung gewonnene Zeit zur weiteren Vorbereitung zu nutzen. Von der Planung neuer Maßnahmen vor dem neuen Austrittsdatum (31. Oktober 2019) sieht die Kommission hingegen ab.
Quelle: GTAI
Erfahrungen und Perspektiven der deutschen Wirtschaft im Auslandsgeschäft! Die bundesweite Umfrage „Going International 2019“ des DIHK ist mit Unterstützung von 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland erstellt worden.
An der Befragung im Februar 2019 haben sich insgesamt 2.100 auslandsaktive Unternehmen mit Sitz in Deutschland beteiligt.
Die Abkühlung der globalen Konjunktur macht sich bei den international agierenden deutschen Unternehmen bemerkbar. Und fast jedes zweite Unternehmen registriert für seine Geschäfte in den vergangenen zwölf Monaten eine Zunahme von Handelshemmnissen im Ausland.
Zu der offiziellen Seite beim DIHK mit der Möglichkeit zum Download der Veröffentlichung gelangen Sie - hier - .
Die „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen weltweit. Auf aktuell 700 Seiten bieten sie alle Informationen, die für eine schnelle und korrekte Abwicklung von Exportgeschäften unerlässlich sind. Land für Land werden Fragen beantwortet wie z. B.:
Welche Warenbegleitpapiere werden benötigt, wie sind sie aufzumachen und welche Pflichtangaben müssen enthalten sein?
Existieren besondere Verpackungs- und Markierungsvorschriften?
Was ist bei der Einfuhr von Warenmustern zu beachten oder auch
Mit welchen Legalisierungsbestimmungen und Konsulatsgebühren ist ggf. zu rechnen?
Voraussichtlich im Juni 2019 erscheint die 43. Auflage der Konsulats- und Mustervorschriften – kurz „K und M“.
43. Auflage als Buchausgabe 89,88 Euro brutto oder CD-ROM 104,00 Euro brutto inkl. mind. 5 Ergänzungslieferungen/Updates,
ISBN: Buch: 978-3-943011-48-70, CD-ROM: 978-3-943011-49-4,
Bestellung beim Mendel Verlag
Viele Unternehmen nutzen die Chance der Globalisierung: Sie schicken Fachkräfte für Arbeitseinsätze ins Ausland.
Doch das birgt Stolpersteine und Risiken – bis hin zu Sanktionen.
Finden Sie einen Artikel in der 'Wirtschaft Nordhessen' unseres auf Entsendungen speziaisierten AWF Partner Kai Mütze von der IAC Unternehmensberatung GmbH - hier - .
Das in der EU geltende Urheberrecht ist durch verschiedene Richtlinien harmonisiert – allerdings stammt es aus dem Jahr 2001, und damals gab es noch kein Facebook, YouTube oder Twitter. Damit erfüllt es „in diesem neuen digitalen Umfeld“ nicht mehr ausreichend seinen Zweck. Zu dieser Ansicht kam die Europäische Kommission nach einer Evaluation des Urheberrechts zwischen den Jahren 2013 und 2016 und stieß infolgedessen die Reform an. Am 26. März 2019 hat nun das Europäische Parlament der ihm vorgelegten Urheberrechtsreform zugestimmt. Der kontrovers diskutierte Entwurf wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. Sollte auch der Rat der Europäischen Union den Entwurf bestätigen, wäre das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und die Mitgliedstaaten müssten die Urheberrechtsrichtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Unser AWF Partner, die Herfurth und Partner Rechtsanwaltsges.mbH, hat nun in einem Aufstz diese Thematik aus juristischer Sicht betrachtet.
Den vollständigen Aufsatz finden Sie - hier zum Download -
Erster Ansprechpartner zu Themen rund um die Entsendung von Mitarbeitern im Aussenwirtschaftsforum ist die IAC Unternehmensberatung GmbH. Von dort erhielten wir die nachfolgend veröffentliche Richtigstellung zu Irritationen zur Entsendebescheinigung A1.
...am 26.03.2019 wurde über BIZ Travel - das Business-Travel Portal der FVW die Nachricht versendet, dass die EU die Bescheinigung A1 abschaffen würde. Hintergrund ist eine Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 20.03.2019. In dieser Pressemitteilung wird bekannt gegeben, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission sich darauf geeinigt haben, die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten und zu modernisieren. Die Entsendebescheinigung A1 muss wohl zukünftig bei Dienstreisen ins EU-Ausland nicht mehr beantragt werden.
Wichtiger Hinweis: Diese Aussage ist nicht zutreffend!
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 561. 430 25 30 |