05. Januar 2021
Der Brexit ist da - wichtige Informationen für Unternehmen
Am 24. Dezember 2020 haben sich die Unterhändler der Europäischen Union und des Vereinigten Königreiches auf einen Vertragsentwurf zum Austritt aus dem EU-Binnenmarkt geeinigt. Das britische Unterhaus hat den Freihandelsvertrag mit großer Mehrheit angenommen, die Akzeptanz des Oberhauses gilt als sicher. Damit kann das Vertragswerk ab dem 1. Januar 2021 vorläufig bis zum 28. Februar 2021 angewendet werden. Die Zustimmung der EU-Staats- und Regierungschefs und der Parlamente steht noch aus. Der jetzt vorliegende Vertragstext ist daher noch nicht endgültig. In einer Veröffentlichung stellt die IHK Kassel-Marburg die wesentlichen Punkte des Abkommens in einer Kurzübersicht vor.
10. Dezember 2020
Weltweit erfolgreich? Hessischer Exportpreis 2021: - Bewerbungen ab sofort möglich
Hessens Wirtschaft erwirtschaftet mehr als die Hälfte ihrer Umsätze im Ausland. Treiber des Exportgeschäfts sind dabei nicht nur große Unternehmen; gerade auch der Mittelstand hat viele 'Exportchampions' zu bieten. Diese besonderen Leistungen kleinerer und mittlererer Unternehmen auf Auslandsmärkten werden bereits zum sechsten Mal mit dem Hessischen Exportpreis gewürdigt. Wenn auch Ihr Unternehmen mit Produkten oder Dienstleistungen international erfolgreich ist, bewerben auch Sie sich für den Hessischen Exportpreis 2021.
Vom 1. Dezember 2020 bis zum 26. Februar 2021 können sich mittelständische Produzenten, Dienstleister und Handwerksbetriebe bewerben. Vorausgesetzt, sie exportieren oder sind grenzüberschreitend tätig, haben nicht mehr als 250 Beschäftigte und weisen einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro auf. Verliehen wird der Hessische Exportpreis in den drei Kategorien: „Handwerk“, „Dienstleistung und Beratung“ sowie „Industrie und Handel".
17. November 2020
Die Zeit rennt: Wie ist der aktuelle Stand zum bevorstehenden Brexit?
Die Zeit rennt, und auch im Industriepark Kassel fragen sich Viele: Wie eigentlich ist der aktuelle Stand zumbevorstehenden Brexit?
Um hier Antworten auf di drängendsten Fragen zu geben veranstalten die hessischen IHK's in der Woche vom 23. bis zum 30. November die kostenfreie Webinar-Reihe "BREXIT-Week"
15. November 2020
Die steuerlichen Folgen eines No-Deal-Brexit
Die Brexit-Übergangsphase endet mit dem 31.12.2020 und es ist immer noch nicht absehbar, ob Großbritannien und die EU sich auf ein Handelsabkommen einigen können. Unternehmen, die sich bisher noch nicht genauer mit den steuerlichen Folgen eines „No-Deal-Brexit“ befasst haben, sollten dies spätestens jetzt tun.
Aufgrund des bevorstehenden Brexit können sich (erhebliche) steuerliche Folgen für Ihr Unternehmen ergeben, sofern Sie Liefer- und Leistungsbeziehungen zum Großbritannien unterhalten oder über Tochter- bzw. Holdinggesellschaften oder Betriebsstätten in Großbritannien verfügen.
Hier zu ausführlichen Informationen und zur Terminvereinbarung
Oktober 2020
Auslandsentsendungen von Mitarbeitern mit Familie
Deutsche Fernschule e.V.
Vor allem während Corona bietet die Möglichkeit des Fernunterrichts, durch räumliche und zeitliche Flexibilität, eine besonders attraktive Alternative zu internationalen, lokalen oder deutschen Auslandsschulen.
Hier zu ausführlichen Informationen und zur Terminvereinbarung
Oktober 2020
Homeoffice im Ausland in Zeiten von Corona
IAC Unternehmensberatung GmbH
Wenn einer eine Reise macht, dann… … werden Sie von unvorhersehbaren Situationen überrascht.
Ihr spanischer IT-Mitarbeiter, aktuell im Heimaturlaub in der Nähe von Madrid, ruft Sie an und informiert Sie, dass er aufgrund der aktuellen Corona-Restriktionen und Reisebeschränkungen nicht nach Deutschland zurückkehren kann und er stattdessen gerne aus dem Home-Office aus Spanien heraus tätig werden möchte. Aber dann...
Hier zu ausführlichen Informationen und zur Terminvereinbarung
8. September 2020
Neuer Expertentipp eingestellt: Die Klausel CIF und ihre Tücken bei einer Havarie Grosse
Wir sind ein Unternehmen welches medizinischen Bedarf in größerem Umfang aus China importiert. Um einen gut kalkulierbaren Preis zu erhalten schließen wir üblicherweise unsere Verträge mit dem chinesischen Lieferanten auf Basis CIF Hamburg. Dort holen wir die Ware auf eigene Kosten ab.
Nun hat mir ein Geschäftspartner, der dies selbst so praktiziert hatte, mitgeteilt, er sei auf CFR umgestiegen, da vor dem Hintergrund einer möglichen Havarie Grosse bei CIF größte Gefahren für den Käufer/Importeur lauern können bis hin zur Inanspruchnahme des Unternehmensvermögens. Das verstehe ich nicht, da doch der Transport durch den Verkäufer versichert wird. Können Sie uns dazu weiterhelfen?
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 5609 7090 310 |