Diverse Termine im Januar 2025 | Die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025
Zollverlag - Online-Seminare
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und exportierende Unternehmen sollten sich daher stets auf dem „Laufenden“ halten. Wie in jedem Jahr treten auch zum 01.01.2025 zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind.
Zu den aktuellen Änderungen informieren wir in Kooperation mit dem Export-Verlag über Online Seminare an zahlreichen Terminen im Januar 2025 an.
Inhalte - Termine - Anmeldung
25. November 2024
Mit Wirkung zum 01.01.2025 ergeben sich umfangreiche Anpassungen/Neuregelungen bei der Verrechnungspreisdokumentation, die auf Änderungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sowie die Übergangsregelung nach § 1 Abs. 3d AStG durch das Jahressteuergesetz 2024 zurückgehen.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV, welchem der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt hat, treten ab dem 01. Januar 2025 bedeutende Änderungen bei der Verrechnungspreisdokumentation in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Aufzeichnungspflichten für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle.
Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Erstellung einer Transaktionsmatrix. Diese Matrix soll eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Geschäftsvorfälle beinhalten (Art, Umsatz, beteilige Vertragspartner u.a). In Folge der Änderung wurden die Vorlagepflicht ebenfalls angepasst. Für Prüfungsanordnungen, die ab Januar 2025 bekanntgegeben werden ist die Transaktionsmatrix (ggf. zusammen mit der Stammdokumentation (Master File) unaufgefordert vorzulegen. Die Vorlage der Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (Local File) ist erst nach gesonderter Aufforderung durch die Betriebsprüfung (innerhalb von 30 Tagen) vorzulegen.
Bei Nichtvorlage der oben genannten Dokumente innerhalb der gesetzlichen Fristen drohen Sanktionen in Höhe von mindestens 5.000 €.
24. Oktober 2024
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist nun in Kraft und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der Europäischen Union verabschiedet. Beides sind Compliance-Vorschriften, die große Unternehmen unmittelbar betreffen. Halten diese die Regeln nicht ein, können sie mit einem Bußgeld von bis zu 4% ihres globalen Umsatzes und mit vollständiger Umsetzung der CSDDD mit mindestens 5% belegt werden. Die Risken einer drohenden Haftung haben dabei eine erhebliche Auswirkung auf die Praxis der Unternehmensführung und -verantwortung.
Daher stellt sich für Unternehmen die Frage, welche weiteren Haftungsrisiken entlang der Liefer- und Aktivitätenkette bestehen und wie sich diese schließlich auch auf die nicht verpflichteten Unternehmen (NVU) auswirken auf verpflichtete (VU) und nicht verpflichtete Unternehmen (NVU) auswirken können.
Ausführlich der Thematik widmet sich das aktuell erschienene HP Compakt. Diese Information erhielten wir seitens unseres AWF-Üartners, der
Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
25. September 2024
Kommen, Treffen, Informieren & Diskutieren! Unter diesem Motto fand am 19. Septemer der bereits 11. Nordhessische Außenwirtschaftstag statt.
Veranstaltungsort der durch das Aussenwirtschaftsforum und die IHK Kassel-Marburg gemeinschaftlich durchgeführte Veranstaltung waren auch in diesem Jahr die Räumlichkeiten der IHK in Kassel.
Erfolgreicher Wareneinkauf weltweit!
Sichere Importgeschäfte durch klare Vereinbarungen und Beachtung gesetzlicher Vorschriften!
Unter dieem Titel beschäftigte der Außenwirtschaftstag sich erstmalig schwerpunktmässig mit dem Thema internationaler Wareneinkauf. Die gute Beteiligung und das ausgeprägte Interesse der Teilnehmer zeigte, dass dieses Thema von erheblicher Bedeutung für die Unternehmen ist.
Weiterlesen Rückblick 11. Nordhessischer Außenwirtschaftstag
16. August 2024
Bis Ende August müssen russische Unternehmen / ausländische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Russland eine Benachrichtigung über die Teilnahme an der IUG bei der Steuerbehörde einreichen. Die Einreichung erfolgt einmal pro Jahr. Die Benachrichtigung kann von jedem relevanten russischen IUG-Mitglied getrennt eingereicht werden oder die Muttergesellschaft von IUG kann ein Mitglied damit beauftragen, die Benachrichtigung für sich und die anderen IUG-Mitglieder einzureichen.
Die Benachrichtigungspflicht besteht für diejenigen IUG, die die eine dreistufige Verrechnungspreisdokumentation (Master File, Country-by-Country Report, Local File) vorbereiten. Bezogen auf IUG mit einer Muttergesellschaft aus einem EU-Staat besteht idR diese Pflicht, falls der konsolidierte Konzernumsatz mehr als EUR 750 Mio. beträgt.
Derzeit ist das Bussgeld für die Unterlassung der obigen Pflicht relativ niedrig (RUB 50.000). Das Bussgeld für die Unterlassung dieser Benachrichtigungspflicht für die Perioden ab 2024 wird deutlich (10-fach) erhöht.
Es wäre zu empfehlen, zu überprüfen, ob diese Pflicht seitens Ihres Unternehmens besteht und die Benachrichtigung, bei Bestehen dieser Pflicht, mit Einhaltung der Frist vorzunehmen.
Diese Information erhielten wir seitens Brand & Partner, Moskau, Russische Förderation. Bei weiterem Informationsbedarf bitten wir, die Kanzlei direkt zu kontaktieren.
www.bbpartners.ru
Tel: +7 (495) 662 33 65
14. Mai 2024
Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein Instrument gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder außerhalb der EU. Das Grenzausgleichsystem gilt für den Import bestimmter Waren aus CO2-intensiven Sektoren und betrifft große Teile der deutschen Industrie. Seit dem 01. Oktober 2023 ist seitens der betroffenen Unternehmen eine gesonderte quartalsweise Meldung erforderlich.
Unternehmen sind bereits nach einmaliger Einfuhr betroffener Waren aus den Sektoren Strom, Zement, Eisen und Stahl, Düngemittel, Wasserstoff und Aluminium, die einen Wert von 150 € übersteigen, im Sinne des CBAM berichtspflichtig. Es ist keine jährliche Freigrenze seitens der EU-Kommission vorgesehen.
Die Kasseler Sparkasse und die Wirtschaftsjunioren Kassel laden Donnerstag, 2. Mai 2024 um 19 Uhr, in die Kasseler Sparkasse Wolfsschlucht 9, 34117 Kassel ein zur gemeinsamen Veranstaltung
"Geopolitik für die Unternehmensstrategie: Zukunft gemeinsam gestalten: Welche geopolitischen Faktoren müssen wir beachten?"
Die Auswirkungen von Pandemie und Krieg in der Ukraine rütteln an der politischen und wirtschaftlichen Weltordnung, in der sich Europa “eingerichtet” hatte. In den öffentlichen Diskussionen im “Westen” werden jedoch die neuen globalen Realitäten häufig nicht ausreichend objektiv dargestellt.
Ralf Schuster, geopolitischer Experte der Helaba, berichtet über aktuelle Entwicklungen im geopolitischen Umfeld und deren Auswirkungen auf globale Lieferwege sowie Energie - und Rohstoffversorgung. Insbesondere wird er bei seinem Impulsvortrag Szenarien und Perspektiven aufzeigen die dabei helfen, künftig im Privaten wie Geschäftlichen objektiv denken zu können. Themartische Schwerpunkte sind
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
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