17. August 2021
Exportkontrolle - Neue Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern
Ab dem 9. September 2021 müssen Unternehmen die geänderten Vorschriften der Dual-Use-Verordnung beachten. Dual-Use-Waren umfassen Güter, Software und Technologie, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können. Die Behandlung dieser Güter ist ein zentraler Baustein des Exportkontrollrechts. Die Dual-Use-Verordnung soll das EU-System für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlungstätigkeit, der technischen Hilfe, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) modernisieren.
Neu aufgelegt Broschüre "Die hessische Außenwirtschaft 2021"
04.08.2021
Die hessische Industrie hat auch im Corona-Jahr 2020 wieder mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erwirtschaftet. Das ist bundesweit spitze, zeigt aber auch die Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen auf internationalen Märkten.
Die Broschüre über Hessens Außenwirtschaft enthält wesentliche Daten, beleuchtet aktuelle Trends und informiert über das Leistungsangebot der IHKs für international tätige Unternehmen.
ASEAN-Märkte im Überblick – AHKs in Südostasien veröffentlichen "Snapshot 2021”
01. August 2021
Die "ASEAN Snapshots 2021" bieten mit Infografiken und kompakten Texten einen Überblick über die Region und die wirtschaftlichen Entwicklungen der Asean-Mitgliedsländer. So erhalten deutsche Unternehmen die Grundlage für eine aktuelle Einschätzung der Lage in der Staatengemeinschaft insgesamt und speziell in Indonesien, Malaysia, Myanmar, den Philippinen, in Singapur, Thailand und Vietnam. Die Broschüre finden Sie zum kostenfreien Download auf der Plattform der Asean-AHKs. (DIHK)
20. Juli 2021
Neuer Video-Tipp: Online- und Versandhandel - So funktioniert das neue Umsatzsteuerverfahren in der EU
Kleine Versandhändler sind im grenzüberschreitenden Handel jetzt viel öfter zur Besteuerung im Bestimmungsland verpflichtet. Schon bei mehr als 10.000 € Jahresumsatz mit Versänden in die EU. Unser AWF-Partner, die FACT Steuerberatungsgesellschaft mbH, hat einen neuen Video-Tipp veröffentlicht. Das Video erklärt die Neuregelung und das zugehörige neue One-Stop-Shop Verfahren für die Abwicklung.
15. Juli 2021
Sicherheit für Ihre internationalen Geschäfte – ein neues Angebot unseres AWF Partners Creditreform
Andere Länder, andere Risiken. Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen ins Ausland exportieren, wissen, welche Hürden beispielsweise die mangelhaften Kenntnisse der Landessprache und unbekannte Rechtsvorschriften darstellen können, insbesondere dann, wenn es zu einer Zahlungsstörung kommt.
Deshalb kann eine Risikobewertung bzw. Überwachung Ihrer internationalen Neu- und Bestandskunden bereits vor Geschäftsabschluss fundamental sein. Kommt es dennoch zu einem Zahlungsverzug, ist ein schnelles Handeln und effektives Forderungsmanagement entscheidend für die Verbesserung Ihrer Chancen, die Forderung zu realisieren. Das internationale Risiko- und Forderungsmanagement von Creditreform bietet Ihnen professionelle Unterstützung und minimiert das Risiko von Forderungsausfällen deutlich.
Lesen Sie mehr zum Thema internationales Risiko- und Forderugsmanagement
5. Juli 2021
Mitarbeiter im Ausland - Meldepflichten in der EU
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen. Um Unternehmen auf die Verschärfungen der Meldepflichten aufmerksam zu machen und ihnen alle Hintergründe und Herausforderungen bei aktuellen Dienstleistungserbringungen im Ausland aufzuzeigen, hat unser AWF-Partner, die IAC Unternehmensberatung GmbH, Kassel, hierzu einen Info-Artikel erstellt.
Sollten Sie Rückfragen haben, erteilt man Ihnen dort gerne weitere Auskünfte.
Hier finden Sie das aktuelle Merkblatt
17. Juni 2021
K und M: Konsulats- und Mustervorschriften erscheinen in der 44. Auflage
Die K und M sind seit 1920 das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen. Sie geben unter anderem Überblick über die notwendigen Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Legalisierungsbestimmungen und Konsulatsgebühren. Auch in der 44. Auflage bieten sie auf ca. 700 Seiten alle Informationen, die für eine schnelle und korrekte Abwicklung von Exportgeschäften unerlässlich sind.
Sie beantworteb Fragen wie: Welche Warenbegleitpapiere werden benötigt? Wie sind sie aufzumachen und welche Pflichtangaben müssen enthalten sein?
Existieren besondere Verpackungs- und Markierungsvorschriften? Was ist bei der Einfuhr von Warenmustern zu beachten und mit welchen Legalisierungsbestimmungen und Konsulatsgebühren ist ggf. zu rechnen?
Im Juni 2021 erscheint die 44. Auflage der „K und M“. Eine Bestellung ist über die Webseite des Mendel Verlag möglich.
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 561. 430 25 30 |