28. März 2022
Krieg in der Ukraine – neue Geschäftsrisiken
der Krieg in der Ukraine hat massive Störungen der Geschäftsverbindungen mit Russland ausgelöst: viele vertragliche Leistungen können nicht mehr erbracht werden, Vorlieferungen fehlen, SWIFT-Zahlungen an sanktionierte Banken sind nicht mehr möglich, russische Lieferanten verlangen Zahlungen in Rubel und vieles mehr. Europäische Unternehmen müssen daher prüfen, ob sie ihre Leistungspflichten noch erfüllen können oder dürfen, oder ob und ab wann sie einem Lieferembargo unterliegen. Dazu gehört zunächst die Klärung, ob der Geschäftspartner und die konkrete Leistung unter eine Sanktion fallen. Die neuen Sanktionen gelten ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nicht nur für neue Geschäfte, sondern auch für bereits bestehende Verträge. Allerdings sehen einige Verordnungen Sonderregelungen vor. In bestimmten Einzelfällen können daher bestehende Verträge zumindest noch bis zu Stichtagen erfüllt werden. Unternehmen müssen daher Ausnahmen (General Licences) und Abwicklungsfristen (Wind Down Periods) der einzelnen Sanktionen prüfen.
Online-Unternehmensbefragung „Einfluss und Folgen des Ukrainekriegs für die Wirtschaft der Region Kassel
28. März 2022
Der Ukrainekrieg verdeutlicht uns aktuell auf traurige Weise, wie verletzlich die Grundwerte unserer Gesellschaft, der Globalisierung und der damit einhergehenden Wirtschaftsbeziehungen sind. Neben den zu verkraftenden schrecklichen Kriegsbildern sorgen das Abbrechen von Lieferketten, Produktionsausfälle, ausbleibende Zahlungen, steigende Preise etc. für Verunsicherung. Wie erleben die Unternehmen der Region diesen Krieg? Welche Auswirkungen spüren Sie bereits oder erwarten Sie noch für Ihr Unternehmen?
Um ein Bild der aktuellen Lage der Unternehmen in der Region Kasel zu erhalten, möchten die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Kassel GmbH mit der Online-Unternehmensbefragung „Einfluss und Folgen des Ukrainekriegs für die Wirtschaft der Region Kassel“ Aufschluss darüber gewinnen, wie stark die Region Kassel neben dem persönlichen, individuellen Erschrecken wirtschaftlich vom Ukrainekrieg betroffen ist und mit welchen Handlungsstrategien und Maßnahmen die Unternehmen möglichen ersten Einflüssen und Folgen entgegentreten.
Die Beantwortung der Fragen dauert 5 bis 10 Minuten und ist ohne Angabe Ihres Namens und Unternehmens möglich.
Direkt zu der Umfrage gelangen Sie - hier - .
Es ist vorgesehen, die Ergebnisse nach der Auswertung auf unserer Webpage zu kommunizieren.
18. März 2022
Online-Veranstaltung am 31. März: Sanktionen gegen Russland – Aktuelle Regelungen
Angesichts der anhaltenden militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU abermals neue Sanktionen gegen Russland verabschiedet. Mittlerweile ist das vierte Paket in Kraft getreten.
Was bedeutet dies für Ihre Russland- und Ukrainegeschäfte? In der Online-Veranstaltung geben wir einen Überblick zu den aktuellen Maßnahmen und über das, was hinsichtlich Exportkontrolle beachtet werden muss.
Inhalte:
Rechtsgrundlagen
Angemessenes Verhalten in dieser Krisensituation
Faktische Beschränkungen in der Supply Chain
Kommunikation an Tochtergesellschaften und Vertragspartner
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Donnerstag, 31. März, 13:30 bis 15:00
Referent ist Dirk Hagemann, Rechtsanwalt für Außenhandel, HTCC Hagemann Trade Compliance Consulting
Veranstalter ist die IHK Kassel-Marburg
Ansprechpartner: Walentina Helfrich
Telefon: 0561 7891-278
Email:
01. März 2022
Aktuelle Information bezüglich Auswirkungen der Ukraine-Krise auf den Versicherungsschutz
Derzeit informiert unser AWF Partner, die MRH Trowe Insurance Brokers GmbH, ihre Mandanten über die möglichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz als Folge des Krieges in der Ukraine. Wir denken, dass diese Informationen generell für alle Unternehmen interessant sind und freuen uns, das Info-Schreiben hier im AWF einstellen zu dürfen.
Derzeit dürften die schwierigsten Herausforderungen im Bezug auf den Versicherungsschutz die Cyberversicherung, die Transportversicherung sowie der Wegfall der Hermes Bürgschaften sein.
Wichtiger Hinweis: Das beigefügte Schreiben hat rein informativen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Information stellt keine Rechtsberatung dar.
22. Februar 2022
Umfrage der IHK's zu den Änderungen der Zolltarifnummern/Warennummern
Zum 1. Januar 2022 hat es umfangreiche Änderungen bei den Warennummern/Zolltarifnummern gegeben. Ein Grund war die weltweite Umstellung auf das Harmonisierte System 2022. Als Folge haben sich 15 bis 20 Prozent aller Warennummern geändert.
Ziel der Umfrage der Industrie- und Handelskammer ist es, zu ermitteln, welchen zeitlichen und administrativen Aufwand die Umstellung auf das HS 2022 in Unternehmen erfordert hat. Gelang die Umstellung reibungslos oder waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig? Gab es Auswirkungen auf den Import oder Export?
Die Ergebnisse bilden eine Grundlage, um sich bei der deutschen Generalzolldirektion und der EU-Direktion für Zoll und Steuern für einen künftig schlankeren Umstellungsprozess einzusetzen. Die Umfrage erfolgt anonym und läuft noch bis zum 28. Februar 2022.
9. Februar 2022
China – Videoserie "Stimmen aus Greater China zum Jahr des Tigers"
Im dritten Jahr der Pandemie erschweren strenge Reiserestriktionen weiterhin den Austausch und die Geschäftstätigkeit zwischen China und der Welt – eine besondere Herausforderung für die deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen. Die Videoserie der China Kompetenzzentren der IHK Pfalz und der IHK Frankfurt am Main/Darmstadt informiert mit Experten und Unternehmen über die momentane Lage und gibt einen Ausblick auf das Jahr 2022. Zwischen dem 1. und 15. Februar 2022 wird jeden Werktag ein neues Video veröffentlichen.
Hier zum aktuellen Video Hier zum Archin mit früheren Videos
6. Februar 2022
China News. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Änderungen im Steuerrecht für Expats – Verlängerung der Übergangsfrist
Mit Ablauf des 31.12.2021 sollte eine drei-jährige Übergangsfrist, in welcher Expats in China von besonderen steuerfreien Leistungen profitieren konnten, enden.
Auf der Basis einer Mitteilung des chinesischen Finanzministeriums und der State Administration of Taxation datierend 27.12.2018 sollte nach Ablauf einer Übergangsfrist eine Gleichbehandlung von Expats mit chinesischen Arbeitnehmern erfolgen.
Die Umsetzung dieser Maßnahme ab dem 01.01.2022 hätte weitreichende Folgen für ausländische Arbeitgeber, deren Mitarbeiter als Expats in China tätig sind.
Doch Arbeitgeber und die betroffene Expat-Community können nun erst einmal aufatmen:
Kurz vor dem Ablauf der bisherigen Übergangsfrist hat die chinesische Regierung entschieden, diese Frist nochmals um 2 weitere Jahre zu verlängern.
Dise Information stammt von unserem AWF Partner IAC Unternehmensberatungs GmbH
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
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