20. Januar 2023
Auslandshandelskammern (AHKs) informen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Krise in den jeweiligen Regionen
Wie entwickelt sich die Coronakrise in anderen Ländern? Wie sind Menschen und Unternehmen betroffen? Wo gelten Einreisebeschränkungen? Wie gehen die Regierungen mit der Krise um? Die AHKs sind vor Ort nah dran am Geschehen und berichten. Direkt zu den Berichten unter
https://www.ahk.de/coronavirus-so-unterstuetzen-ahks-unternehmen-weltweit
Abmahnwelle wegen Google Fonts
4. November 2022
Nicht nur, aber auch für internationale tätige Unternehmen, ist diese Information von erheblicher Bedeutung.
Denn kaum ein Unternehmen ist aktuell noch ohne begleitenden Webauftritt am Markt.
Zurzeit erhalten viele Betreiber von Websites Abmahnungen von Anwälten wegen der Nutzung von Google Fonts. Grund ist ein Urteil des Landgerichts München aus dem Januar 2022: Danach ist eine dynamische Einbettung von Google Fonts auf Websites datenschutzwidrig. Das Landgericht hatte dem Betroffenen Schadensersatz in Höhe von 100,- EUR zugesprochen, außerdem einen Unterlassungsanspruch und einen Auskunftsanspruch.
Bei den verschickten Abmahnungen handelt es sich allerdings häufig um angebliche und arrangierte Fälle. Websitebetreiber sollten daher keine Zahlung ohne vorherige Prüfung vornehmen: Sind Google Fonts tatsächlich dynamisch eingebunden? Sind die Angaben in der Abmahnung richtig und wahr? Ist das Schreiben Teil eines Massenabmahnverfahrens? Bekannte Abmahnanwälte werden im Internet aufgeführt.
Websitebetreiber können Zeit und Arbeit sparen, indem sie ihre Websites anpassen und Google Fonts nicht mehr dynamisch einbetten.
Wir erhielten diesen Atrtikel seitens unseres AWF-Partners, der Rechtsanwaltskanzlei Herfurth und Partner.
27. Oktober 2022
Zum Thema Russland: Dividenden - konzerninterne Verrechnung - Anteilsverkäufe
Online-Praxisseminar am Dienstag, 15. November 2022
Die Kanzlei Brand & Partner, Moskau, (www.bbpartners.ru) lädt ein zum Online Praxisseminar , das am Dienstag, den 15. November 2022, um 09:30 Uhr MEZ, in deutscher Sprache und online (in Zoom) stattfindet. Dauer ca. 90 Minuten.
Es werden wichtige aktuelle rechtliche und steuerliche Fragen diskutiert, die viele Unternehmen derzeit besonders interessieren:
1. Dividendenausschüttung, konzerninterne Verrechnung und Schuldentilgung in Krisenzeiten
• Fallbeispiele und Umsetzungsmöglichkeiten
• Fragen und Antworten
2. Veräußerung von Anteilen russischer Tochtergesellschaften / MBO
• Einschränkungen durch Erlass Nr. 618
• Praktische Aspekte zum Genehmigungsverfahren
• Umsetzung
1. Oktober 2022
Rückblick Nordhessischer Außenwirtstag 2022 am 23. September
Der weltweite Handel ist derzeit mit bislang in dieser Form nicht gekannten Herausforderungen konfrontiert. Die unveränderten Einflüsse der Pandemie, Störungen von Lieferketten, explodierende Preisen für Energie, Transport, und Waren. Hinzu kommen unsichere Märkte, zunehmende Restriktionen, und Handelsbeschränkungen bis hin zu Verboten – die Liste ist lang. Dies alles bedeutet für die Unternehmen erhebliche wirtschaftliche und politische Risiken. Diese gilt es, so weit wie möglich, in den Griff zu bekommen, um weiterhin erfolgreich handeln zu können. Über Instrumente und Möglichkeiten, wie das getan werden kann, informiert der Nordhessische Außenwirtschaftstag in Kassel in seiner neunten Auflage und bietet wertvolle Hinweise für erfolgreiche internationale Geschäfte. Veranstaltungsort war auch in diesem Jahr in der IHK Kassel in der Kurfürstenstraße
12. September 2022
Einschränkungen für Verkauf russischer Anteile für Gesellschafter aus „unfreundlichen Staaten“
Der russische Präsident hat am 8. September einen Erlass unterzeichnet, der die Veräußerung von Anteilen an russischen Gesellschaften unter Genehmigungsvorbehalt stellt (Erlass Nr. 618 vom 8. September „Über das spezielle Verfahren zur Durchführung von bestimmten Transaktionen zwischen bestimmten Personen“). Der Erlass ist bereits veröffentlicht und somit in Kraft getreten.
Der Erlass betrifft Transaktionen von Anteilen an russischen GmbH, deren Gesellschafter aus „unfreundlichen Staaten“ stammen. Hierzu zählen u.a. alle westlichen Staaten. Der Genehmigungsvorbehalt gilt auch für den Verkauf an russische natürliche oder juristische Personen.
Derartige Transaktionen sind ab sofort nur noch mit Genehmigung der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation erlaubt. Das Verfahren soll bis 19. September genauer bestimmt werden.
Unklar ist derzeit, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen eine Zustimmung durch die Regierungskommission möglich sein wird. Unter Berücksichtigung der politischen Ziele, negative Auswirkungen auf die russische Wirtschaft auszuschließen, erscheint eine Genehmigungserteilung denkbar, solange der Weiterbetrieb der jeweiligen Zielgesellschaft erfolgt.
Der Erlass betrifft nicht nur Kaufgeschäfte, sondern alle Rechtsgeschäfte, die direkt oder indirekt zur Begründung, Änderung oder Beendigung von Eigentums-, Nutzungs- oder Verfügungsrechten über Anteile führen, sowie andere Rechte, die es erlauben, die Kontrolle über russische GmbH zu erlangen.
Ein ähnliches Verfahren Genehmigungsverfahren durch eine Regierungskommission wurde bereits im März 2022 für Transaktionen mit Wertpapieren russischer Unternehmen für „unfreundliche“ Nichtansässige eingeführt.
Der Erlass gilt nicht für Anteilskaufgeschäfte an russischen strategischen Unternehmen, Ölraffinerien, Herstellern von Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiesektor und Banken mit Investoren aus unfreundlichen Staaten. Diese sind bereits seit dem 5. August 2022 bis derweil Ende 2022 verboten.
Nach Sinn des Erlasses sind Gebietsansässige aus unfreundlichen Staaten, die von russischen Staatsbürgern oder juristischen Personen kontrolliert werden, formell von den Genehmigungsanforderung befreit, wenn diese Begünstigten den russischen Steuerbehörden entsprechenden Kontrollinformationen offengelegt haben. Dieselbe Ausnahme gilt für Gebietsansässige aus unfreundlichen Staaten, die unter Kontrolle von Personen aus „freundlichen Staaten“ stehen, soweit diese Kontrolle bereits vor dem 1. März 2022 bestand.
Wir erhielten diese Information von
Brand & Partner, Pokrovskij bulvar 4/17, Geb. 1, Büro 2,101000 Moskau, Russische Föderation
1. September 2022
Der Nordhessische Außenwirtschaftstag 2022 auf der GTAI-Bühne
Die GTAI (Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing mit umfangreichen Informationen zur Außenwirtschaft.
Sie betreibt betreibt Marketing für den Standort Deutschland. Hinzu kommen Investorenanwerbung sowie das Bereitstellen von Außenwirtschaftsinformationen für in Deutschland ansässige Unternehmen. Ihr Hauptsitz ist Berlin, zudem gibt es eine Zweigstelle in Bonn.
Wir freuen uns, dass die GTAI unseren Nordhessischen Außenwirtschaftstag unterstützt und auf Ihrer Webseite zu der eranstaltung eine eigene Landingpage erstellt hat . Zudem wird man mit einem Informationsstand zum umfangreichen Angebot der GTAI auf dem internationalen Maektplatz des Nordhessischen Außenwirtschaftstags vertreten sein.
Das Informationsangebot der gtai reicht von der Darstellung der Wirtschaftslage und der Entwicklung weltweit bis hin zu Branchentrends, Rechts- und Zollregelungen. Informationen über Investitions- und Entwicklungsvorhaben werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Unternehmen erhalten Auskunft zu Ausschreibungen und Geschäfts- und Kooperationswünschen ausländischer potentieller Partner. Die Informationsbeschaffung erfolgt über ein Netz von weltweit eingesetzten Korrespondenten an mehr als 50 Standorten sowie Länder-, Rechts-, Steuer- und Zollexperten am Bonner Standort.
Gemeinsam mit der AHK Argentinien bietet die IHK Kassel-Marburg interessierten Unternehmen individuelle Beratungstermine (45 bis 60 Minuten) an. In diesen Einzelgesprächen mit Julieta Barra, Leiterin Außenwirtschaft der AHK Argentinien, können Sie Ihre Fragen, z. B. zum Markteintritt in Argentinien oder zur Lösung von Problemen in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen, einbringen.
Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar
Fon +49 (0) 561. 430 25 30 |