15. November 2020
Die steuerlichen Folgen eines No-Deal-Brexit
Die Brexit-Übergangsphase endet mit dem 31.12.2020 und es ist immer noch nicht absehbar, ob Großbritannien und die EU sich auf ein Handelsabkommen einigen können. Unternehmen, die sich bisher noch nicht genauer mit den steuerlichen Folgen eines „No-Deal-Brexit“ befasst haben, sollten dies spätestens jetzt tun.
Aufgrund des bevorstehenden Brexit können sich (erhebliche) steuerliche Folgen für Ihr Unternehmen ergeben, sofern Sie Liefer- und Leistungsbeziehungen zum Großbritannien unterhalten oder über Tochter- bzw. Holdinggesellschaften oder Betriebsstätten in Großbritannien verfügen.